Nach Auto-Unfall: Entschädigung oder Ersatzwagen?
Nach einem unverschuldeten Pkw-Unfall, der dazu führt, dass der eigene Wagen nicht genutzt werden kann, steht einem Versicherten vorübergehend entweder ein kostenloser Ersatzwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu.

Nach Auto-Unfall: Entschädigung oder Ersatzwagen?

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Nach einem unverschuldeten Pkw-Unfall, der dazu führt, dass der eigene Wagen nicht genutzt werden kann, steht einem Versicherten vorübergehend entweder ein kostenloser Ersatzwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu.

Voraussetzung für Letzteres ist allerdings, dass ein Nutzungswille vorliegt. Dabei sind allerdings großzügige Maßstäbe anzusetzen, befand das Landgericht Saarbrücken.

Zwei Möglichkeiten

Ist nach einem Unfall Ihr Auto reparaturbedürftig, können Sie sich für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen nehmen und die Kosten vom Verursacher zurückverlangen. Der Ersatzwagen muss dann in etwa dem Standard des Unfallfahrzeugs entsprechen.

Alternativ dazu können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten. Voraussetzung für die Zahlung einer solchen Entschädigung ist allerdings, dass überhaupt ein Nutzungswille zu erkennen ist.

Plausible Entscheidung

Genau das war in einem Fall, über den das Landgericht Saarbrücken entschieden hat, fraglich (Az. 13 S 168/19), denn das Unfallopfer hatte sich erst vier Monate nach dem Unfall ein Ersatzfahrzeug angeschafft. Wer mit dem Kauf eines neuen Pkws so lange warte, habe in der Zwischenzeit überhaupt keinen Nutzungswillen gehabt, meinte die Versicherung des Unfallverursachers.

Vor dem Landgericht hatte der Betroffene allerdings glaubhaft geschildert, von seiner Frau in deren Fahrzeug mitgenommen worden zu sein. Termine habe er in den Nachmittag verlegt, damit seine vormittags berufstätige Frau ihn mit ihrem Fahrzeug dort habe hinfahren können.

Damit sah das Gericht das Argument vom fehlenden Nutzungswillen als entkräftet an. Generell sei hier ohnehin eher ein großzügiger Maßstab anzusetzen, denn die Lebenserfahrung spreche dafür, dass ein Geschädigter einen privat genutzten Personenkraftwagen, ohne Opfer eines Unfalls geworden zu sein, auch genutzt hätte.

Nutzungsausfall ermitteln

Dem Betroffenen wurde für 15 Tage eine Nutzungsausfallentschädigung von je 29,– € zugestanden, insgesamt also 435,– €. Die Tagessätze für den Nutzungsausfall sind in der Nutzungsausfalltabelle festgehalten, die auch EurotaxSchwacke genannt wird. In der Tabelle werden verschiedene Fahrzeugtypen unterschiedlichen Gruppen zugeteilt. Unter anderem nach Modell, Hubraum, Ausstattung und Alter.

Für jede Gruppe ist eine andere Entschädigungshöhe (pro Tag) festgelegt. Die Tagessätze liegen zwischen 23,– € und 175,– €. Ein Porsche Panamera kann täglich bis zu 175,– € bringen, ein kleiner zehn Jahre alter Dacia 23,– €. Der über zehn Jahre alte Wagen des Unfallopfers (Typ unbekannt) wurde in die zweitniedrigste Leistungsgruppe der Tabelle eingeordnet. Der Nutzungsausfall wurde für 15 Tage gewährt, da das vorliegende Schadensgutachten eine erforderliche Wiederbeschaffungsdauer von 12 bis 14 Kalendertagen vorsah. Dazu wurde noch ein Tag Überlegungszeit berücksichtigt.

Gerade für Autofahrer, die sich eine gewisse Zeit lang auch ohne Pkw behelfen können, kann die Inanspruchnahme einer Nutzungsausfallentschädigung durchaus attraktiv sein. Mit einer solchen Entschädigung ist ihnen in jedem Fall besser gedient, wenn nicht völlig klar ist, wer an einem Unfall schuld war. Gegebenenfalls besteht dann nämlich die Gefahr, dass Sie auf den Mietwagenkosten zumindest zum Teil selbst sitzen bleiben.

(MS)

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