Privates Darlehen nicht zurückerhalten: Steuerabzug möglich
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Der insolvenzbedingte Ausfall einer privaten Darlehensforderung kann als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend gemacht werden, entschied der BFH.
Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung führe nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust in der privaten Vermögenssphäre, erklärten die Richter.
Im entschiedenen Fall hatte der Kläger einem Dritten in 2010 ein verzinsliches Darlehen gewährt. Seit August 2011 waren keine Rückzahlungen mehr erfolgt. Über das Vermögen des Darlehensnehmers wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Kläger meldete die noch offene Darlehensforderung zur Insolvenztabelle an und machte den Ausfall der Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend.
Während Finanzamt und Finanzgericht dieser Auffassung nicht folgten, bekam der Kläger vor dem BFH Recht. Der BFH hob das finanzgerichtliche Urteil auf und verwies die Sache an das Finanzgericht zurück (BFH-Urteil vom 24.10.2017, Az. VIII R 13/15).