[] … Dieser Fall zeigt, dass für die Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen in der Steuererklärung hohe Hürden bestehen. Und wir lernen: Besser nicht zu lange warten und auf »Selbstheilung« hoffen. Denn das nimmt den Handlungen die Zwangsläufigkeit. Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art liegen nur vor, wenn die Ausgaben außergewöhnlich sind, zwangsläufig entstehen, notwendig und angemessen sind sowie eine finanzielle Belastung für Sie darstellen. Vor dem FG Hamburg wurde dazu folgender …