[] … Vermieten Sie eine Immobilie an Angehörige, sind die Werbungskosten nur dann voll abzugsfähig, wenn sie zu einem marktgerechten Preis vermieten. Zur Beurteilung, ob ein solcher vorliegt, muss das Finanzamt die ortsüblichen Vergleichsmieten heranziehen. Wie diese zu ermitteln sind, hat nun der Bundesfinanzhof noch einmal in einem besonderen Fall beurteilt. Ein Steuerpflichtiger hatte eine außergewöhnlich gestaltete Gaststättenanlage mit Minigolfanlage, Beachvolleyballplatz und großem Außengelände …