[] … Wer eine Immobilie kauft, vermietet und nach weniger als zehn Jahren wieder verkauft, muss den Veräußerungsgewinn versteuern. Nicht aber in diesem vom BFH entschiedenen Fall. Grundsätzlich gilt: Einkünfte aus dem Verkauf von Wohnimmobilien, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt, sind steuerpflichtig. Von diesem Grundsatz gibt es aber zwei wichtige Ausnahmen: Wohnungen, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung …