[] … Wenn Sie als Selbstständiger oder Vermieter Verluste erzielen, ist das aus steuerlicher Sicht erst einmal kein Problem. Wenn Sie aber über Jahre hinweg nicht aus der Verlustzone herauskommen, wird das Finanzamt Ihre Gewinnerzielungsabsicht irgendwann bestreiten und Ihre Tätigkeit als Liebhaberei einstufen. Dann werden, manchmal sogar rückwirkend, Verluste steuerlich nicht mehr anerkannt und dürfen nicht mehr mit positiven Einkünften verrechnet werden. Steuerliche Konsequenzen bei Liebhaberei Qualifiziert …