[] … In den Gewerbesteuererklärungen für die Jahre 2010 und 2011 verrechnete der Selbstständige die Verluste des Eiscafés mit den Gewinnen des Imbisses, sodass sich vor Abzug des Gewerbesteuer-Freibetrags in Höhe von 24.500,– € für das Jahr 2011 nur noch ein Gewerbeertrag in Höhe von 29.967,– € (57.103,– € ./. 27.136,– €) und für das Jahr 2011 nur noch ein Gewerbeertrag in Höhe von 34.746,– € (59.058,– € ./. 24.312,– €) ergab. …