[] … Daraus folgt, dass derjenige Elternteil kindergeldberechtigt ist, der dem Kind laufend zu Monatsbeginn Barunterhalt zahlt. Das ist vor allem bei getrennt lebenden Eltern bedeutsam. Sie müssen wissen: Zahlen beide Elternteile an ihr Kind laufenden Barunterhalt, erhält derjenige das Kindergeld, der mehr zahlt. Erhält das Kind von beiden Elternteilen Barunterhalt in gleicher Höhe oder gar keinen Barunterhalt, können die Eltern untereinander bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. …