… Von der Grunderwerbsteuer sind folgende Erwerbsvorgänge befreit: Grundstückserwerb zwischen Ehegatten und eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern, der Erwerb eines Grundstückes durch in gerader Linie Verwandte des Veräußerers, der Erwerb eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses, der Erwerb eines geringwertigen Grundstücks (Wert liegt unter 2.500,– €), bei bestimmten betrieblichen Umstrukturierungen, wenn die Beteiligungsverhältnisse sich mittelbar …