Steuerlexikon Gewinnermittlung … Gewerbebetrieb: Gewerbliche Unternehmen (gleiches gilt für Land- und Forstwirte) müssen ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, wenn der Betrieb eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt: Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze von mehr als 800.000 Euro im Kalenderjahr, einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 80.000 Euro im Wirtschaftsjahr/einen Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft von mehr als 80.000 Euro im Kalenderjahr. …Ansehen
Steuerlexikon Berichtigung der Steuererklärung … Einkommensteuerklärung, Umsatzsteuererklärung) sind wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen. Erkennt der Steuerpflichtige erst nach Abgabe der Steuerklärung, dass er steuererhebliche Sachverhalte nicht berücksichtigt hat und die Erklärungen unvollständig sind oder dass Angaben falsch sind, dann ist er verpflichtet, das richtig zu stellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es infolge der unrichtigen Angaben zu einer Steuerverkürzung gekommen ist. …Ansehen
Steuerlexikon Bauabzugssteuer / Zuständiges Finanzamt … Bei ausländischen Unternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland regelt die Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung (BMF-Schreiben vom 29.10.2001, Az. IV A4-S 0123-31/91), welches Finanzamt das ausländische Unternehmen betreut. An das zuständige Finanzamt hat der Leistungsempfänger (Auftraggeber) die Anmeldung des Steuerabzugsbetrags auf amtlich vorgeschriebenen Vordrucken einzureichen. Dabei muss die Anmeldung für jedes Bauunternehmen getrennt erfolgen. …Ansehen
Steuerlexikon Steuererklärung / Berichtigung … Einkommensteuerklärung, Umsatzsteuererklärung) sind wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen. Erkennt der Steuerpflichtig erst nach Abgabe der Steuerklärung, dass er steuererhebliche Sachverhalte nicht berücksichtigt hat und die Erklärungen unvollständig sind oder dass Angaben falsch sind, dann ist er zur Vornahme einer Richtigstellung verpflichtet. Dies gilt insbesondere dann, wenn es in Folge der unrichtigen Angaben zu einer Steuerverkürzung gekommen ist. …Ansehen
Steuerlexikon Bauabzugssteuer / Abzugspflichtige Bauleistungen … Der Bauabzugssteuer unterliegen Vergütungen, die durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ein Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuerrechts für erbrachte Bauleistungen gezahlt werden. Dabei sind Bauleistungen alle Arbeiten, die der Herstellung, der Instandhaltung, der Instandsetzung, der Änderung aber auch der Beseitigung von Bauwerken dienen. Alle Arbeiten die mit dem Bauwerk im Zusammenhang stehen gehören dazu. …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsaufspaltung … Diese Form der mittelbaren Beherrschung genügt umsatzsteuerrechtlich nicht dem Erfordernis der finanziellen Eingliederung. BFH 29.11.2012, IV R37/10 § 16 Abs. 3 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Buchführungspflicht … Gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte, die Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze von mehr als 500.000,– € im Kalenderjahr (nach dem 31.12.2015 beginnende Wirtschaftsjahre: 600000 € im Kalenderjahr) oder selbstbewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert von mehr als 25.000,– € oder einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 50.000,– € im Wirtschaftsjahr (nach dem 31.12.2015 beginnende Wirtschaftsjahre: 60000 € im Wirtschaftsjahr) oder einen …Ansehen
Steuerlexikon Insolvenzverfahren … Zur Umsatzsteuerpflicht insbesondere Unternehmereigenschaft eines Insolvenzverwalters sowie zu Leistungen eines in einer Rechtsanwaltskanzlei als Insolvenzverwalter tätigen Rechtsanwalts nimmt das BMF-Schreiben vom 28.07.2009 Stellung. Aufgelöst ist eine Gesellschaft mit Eröffnung bzw. Ablehnung des Konkursverfahrens. Erst dann kann ein Verlust aus der Beteiligung an der Gesellschaft steuerlich geltend gemacht werden (Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 04.08.2005, Aktenzeichen: VII 055/04). …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsvermögensvergleich … Ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich müssen gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte ermitteln, wenn der Betrieb eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt: Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze betragen mehr als 500.000,– € im Kalenderjahr (nach dem 31.12.2015 beginnende Wirtschaftsjahre: 600000 € im Kalenderjahr), selbstbewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Flächen haben einen Wirtschaftswert von mehr als 25.000,– €, es wird ein Gewinn aus Gewerbebetrieb …Ansehen
Steuerlexikon Steuernachforderung / Verzinsung … Führt die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu einem Unterschiedsbetrag zwischen vorab gezahlter Steuer (z.B. Lohsteuer) und per Steuerbescheid festgesetzter Steuer (z.B. Einkommensteuer), ist dieser zu verzinsen. Zu einer Verzinsung kommt es allerdings erst bei einer verspäteten Abgabe der Steuerklärung. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. …Ansehen