Steuerlexikon Übernachtungskosten … Kosten für die Unterbringung während einer mehrtägigen Reise können in unbegrenzter Höhe geltend gemacht werden. Dabei ist ein steuerfreier Ersatz der Übernachtungskosten möglich. Erfolgt dies nicht kann der Arbeitnehmer die Kosten aber auch als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ansetzen. Erforderlich ist jedoch der Einzelnachweis der Übernachtungskosten. Die vom Hotel, der Pension bzw. dem Gasthof ausgestellte Rechnung muss auf den Namen des Steuerpflichtigen lauten …Ansehen
Steuerlexikon Parkplatzkosten … Mietet der Arbeitnehmer in der Nähe seines Arbeitsplatzes einen Parkplatz an, entstehen keine abzugsfähigen Werbungskosten. Die Kosten für den Parkplatz sind mit der Entfernungspauschale abgegolten. Wird der Parkplatz jedoch vom Arbeitgeber angemietet und an den Arbeitnehmer kostenlos überlassen, liegt kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Für diesen Betrag sind auch keine Sozialabgaben zu leisten. Der Parkplatz sollte immer vom Arbeitgeber angemietet und dann kostenlos an den Arbeitnehmer überlassen …Ansehen
Steuerlexikon Ausbildungsfreibetrag … Entstehen einem Steuerpflichtigen Kosten für die Ausbildung eines Kindes, kann ab 2023 ein Ausbildungsfreibetrag von 1.200 € im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Nachfolgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: das Kind ist volljährig, es befindet sich in Berufsausbildung, es wohnt auswärtig und für das Kind besteht ein Anspruch auf das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. …Ansehen
Steuerlexikon Betreuungsfreibetrag … Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit war, dass der Steuerpflichtige erwerbstätig, in Ausbildung, behindert oder mindestens drei Monate krank war. Im letzteren Fall musste die Krankheit mindestens drei Monate bestehen oder unmittelbar im Anschluss an eine Erwerbstätigkeit oder Ausbildung eintreten. Bei zusammen lebenden Eltern, also auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften, mussten diese Voraussetzungen bei beiden Elternteilen vorliegen. BFH 18.05.2006, III R 71/04 § 32 EStG § 33c EStG …Ansehen
Steuerlexikon Heilberufe … Als wesentliche Merkmale gilt die Vergleichbarkeit der ausgeübten Tätigkeit, der Ausbildung und der berufsrechtlichen Regelungen über Ausbildung, Prüfung und staatliche Anerkennung. Ein weiteres wesentliches Merkmal ist die staatliche Erlaubnis und Überwachung der Berufsausbildung. Die Befreiung von der Umsatzsteuer ist an keine Rechtsform gebunden, daher können auch Umsätze aus Heilberufen die durch eine GmbH erzielt werden von der Umsatzsteuer befreit sein. § 4 Nr. 14 UStG …Ansehen
Steuerlexikon Verlustvortrag … Denn das Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass Ausgaben für das Erststudium und die erste Ausbildung steuerlich nicht als Werbungskosten betrachtet werden, sondern als Sonderausgaben . Diese sind erstens nur bis 6.000 Euro pro Jahr steuerlich abziehbar, zweitens wirken sie sich nur aus, wenn im selben Jahr auch steuerpflichtige Einkünfte bestehen. …Ansehen
Steuerlexikon Kinderfreibetrag … Eine Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- sowie Ausbildungsbedarf auf den Elternteil, bei dem das Kind lebt bzw. gemeldet ist, nicht mehr erfolgen, wenn der andere Elternteil für die Betreuung, Ausbildung und Erziehung des Kindes zahlt. Die Übertragung der halben Freibeträge kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung auf der » Anlage Kind « beantragt werden. …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsvermögen / Wertpapiere … Diese Kursverluste sind auch dann als Betriebsausgaben anzuerkennen, wenn der Erwerber der Wertpapiere keine kaufmännische Ausbildung hatte. Verlustbringende Wertpapiere dürfen nicht aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen eingelegt werden, wenn mit der Einbringung das Ziel verfolgt wird, dem Betrieb keinen Nutzen, sondern einen Verlust zuzuführen. Kommt es zur Einlage, wird der Verlust nicht als Betriebsausgabe anerkannt. BFH 08.08.2001, I R 106/99 H 4.2 Abs. 2 EStR …Ansehen
Steuerlexikon Kirchliche Zwecke … Zu diesen Zwecken gehören insbesondere die Errichtung, Ausschmückung und Unterhaltung von Gotteshäusern und kirchlichen Gemeindehäusern, die Abhaltung von Gottesdiensten, die Ausbildung von Geistlichen, die Erteilung von Religionsunterricht, die Beerdigung und die Pflege des Andenkens der Toten, ferner die Verwaltung des Kirchenvermögens, die Besoldung der Geistlichen, Kirchenbeamten und Kirchendiener, die Alters- und Behindertenversorgung für diese Personen und die Versorgung ihrer Witwen und Waisen …Ansehen
Steuerlexikon Familienleistungsausgleich … Hierzu gehört der Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung. Die Freistellung wird durch den Kinderfreibetrag sowie den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf oder durch das Kindergeld bewirkt. Im Rahmen einer sogenannten »Günstigerprüfung«, die im Zusammenhang mit der Veranlagung zur Einkommensteuer durchgeführt wird, überprüft das Finanzamt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für den Steuerpflichtigen günstiger ist. …Ansehen