Steuerlexikon Aufwandsentschädigung … Aufwandentschädigungen aus öffentlichen Kassen sind steuerfrei. Öffentliche Kassen sind unter anderem: Kassen von Bund und Ländern sowie den Gemeinden, Kassen öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften, Kassen der Berufsgenossenschaften, Ortskrankenkassen, Landeskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Ersatzkassen, Kassen der Deutschen Bundesbahn. Die Steuerfreiheit wird nur gewährt, wenn die gezahlten Beträge Aufwendungen abdecken sollen, die steuerlich als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben …Ansehen
Steuerlexikon Auslandstätigkeit … Eine Auslandtätigkeit liegt vor, wenn ein unbeschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen eines Dienstverhältnisses im Ausland tätig wird. Greift keine Befreiungsvorschrift, unterliegt der im Ausland erzielte Arbeitslohn der deutschen Besteuerung. Eine Befreiung von der deutschen Steuer kann sich aus dem zur Anwendung kommenden Doppelbesteuerungsabkommen aber auch aus dem Ausländertätigkeitserlass ergeben. Im Regelfall bestimmen die einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), dass dem Tätigkeitsstaat …Ansehen
Steuerlexikon Aussperrung … Seit dem BFH-Urteil vom 24.10.1990 gilt die Aussperrungsunterstützung nicht mehr als steuerpflichtiger Arbeitslohn. BFH 24.10.1990, X R 161/88 …Ansehen
Steuerlexikon Auswärtstätigkeit … Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und einer regelmäßigen Arbeitsstätte tätig wird. Eine Auswärtstätigkeit liegt ebenfalls vor, wenn der Arbeitnehmer bei seiner individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder auf einem Fahrzeug tätig wird. § 9 EStG R 9.4 LStR R 9.5 LStR R 9.6 LStR R 9.7 LStR R 9.8 LStR …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsrat … Vom Arbeitgeber gezahlte Bezüge an den Arbeitnehmer für die Mitgliedschaft im Betriebsrat gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Nur den Auslagenersatz kann der Arbeitgeber steuerfrei erstatten. Hierzu gehören zum Beispiel Reisekosten, die dem Betriebsratsmitglied aufgrund seiner Betriebsratstätigkeit entstanden sind. Erfolgt kein Auslagenersatz durch den Arbeitgeber, kann das Betriebsratsmitglied entstandene Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen, wenn nachweisbar ist, dass die Betriebsratstätigkeit …Ansehen
Steuerlexikon Bauwirtschaft … Für die Bauwirtschaft gewährt der Staat ganz spezielle Vergünstigungen. Steuerlich begünstigt werden: das Kurzarbeitergeld; das Winterausfallgeld; das Wintergeld; die Winterhilfe; die Übergangsbeihilfe; die Urlaubsabgeltung; die Erschwerniszulage. Das Kurzarbeitergeld sowie das Winterausfallgeld unterliegen keiner Besteuerung, jedoch ist diese steuerfreie Einnahme vom Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigen. Denn im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung werden diese Einnahmen …Ansehen
Steuerlexikon Bedienzuschlag … Wird ein Bedienzuschlag gezahlt, so entsteht steuerpflichtiger Arbeitslohn. Eine Steuerfreiheit wie bei Trinkgeldern wird nicht gewährt. …Ansehen
Steuerlexikon Geldwerter Vorteil … Als geldwerter Vorteil wird der Vorteil bezeichnet, der einem Arbeitnehmer aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit zufließt, ohne dass es sich um ein Arbeitsentgelt handelt. Kann ein Arbeitnehmer den Firmenwagen auch für private Zwecke nutzen, dann gilt der private Nutzungsanteil als geldwerter Vorteil. Auch die kostenlose Überlassung von Parkplätzen an den Arbeitnehmer gilt als geldwerte Vorteil und ist als solcher lohnsteuerpflichtig (Finanzgericht Köln, Urteil vom 15.03.2006, Aktenzeichen: 11 K …Ansehen
Steuerlexikon Gesellschafter-Geschäftsführer … Wird der Gesellschafter einer GmbH als Geschäftsführer für die GmbH tätig, so nimmt er die Position eines Gesellschafter-Geschäftsführers ein. Der Gesellschafter steht dann in einem abhängigen Arbeitsverhältnis und erzielt Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Die Vergütungen, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer für seine Tätigkeit erhält, müssen angemessen sein und einem Fremdvergleich standhalten. Danach ist zu prüfen, ob auch ein fremder Geschäftsführer, der keine Beteiligung an der GmbH …Ansehen
Steuerlexikon Gewinnbeteiligungen … Gewinnbeteiligungen (Tantiemen) gehören zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Gewöhnlich sind Tantiemen eine zusätzliche Vergütung für Geschäftsführer einer GmbH. In der betrieblichen Praxis werden Umsatztantiemen sowie Gewinntantiemen gezahlt. Werden Umsatztantiemen an einen Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlt, kann dies zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Denn hier prüft das Finanzamt sehr kritisch, ob diese Tantieme auch einen Geschäftsführer, der nicht an der GmbH beteiligt …Ansehen