Steuerlexikon Amateursportler … Finanzielle Leistungen (Geldleistungen), die Amateursportler von ihrem Verein erhalten, sind steuerpflichtige Einnahmen. In aller Regel handelt es sich um Arbeitslohn und somit um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Aufwandsentschädigungen können nur dann steuerfrei erstatten werden, wenn entstandener Aufwand (z.B. Reisekosten) konkret nachgewiesen wird. Pauschal erstattete Kosten sind steuerpflichtig. Angefallene Aufwendungen sollten konkret aufgelistet werde. Entstehen zum Beispiel Reisekosten …Ansehen
Steuerlexikon Annehmlichkeiten … Der Begriff Annehmlichkeiten ist durch die Rechtsprechung geprägt und findet keine Entsprechung im Gesetz. Annehmlichkeiten sind Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer die zu keiner ins Gewicht fallenden objektiven Bereicherung führen. Die Rechtsprechung hatte diese Art von Zuwendungen bis 1989 steuerfrei gestellt. In der neueren Rechtsprechung wurde die Steuerfreiheit jedoch grundsätzlich verneint. Somit ist alles steuerpflichtig was der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zuwendet und als …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitsteilzeit … Die gesetzliche Regelung zur Altersteilzeit ermöglicht durch staatliche Förderungen einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Das Altersteilzeitgesetz hatte am 01.01.1989 das Vorruhestandsgesetz abgelöst. Zum 01.08.1996 trat mit dem »Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand« ein neues Altersteilzeitgesetz in Kraft. Von der Bundesanstalt für Arbeit erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss, wenn er den Arbeitslohn für die Teilzeitarbeit um mindestens 20 % aufstockt und wenn er …Ansehen
Steuerlexikon Architekten … Architekten sind freiberuflich tätig und unterliegen damit nicht der Gewerbesteuer. Eine Gewerbesteuerpflicht entsteht jedoch, wenn ein Architektenbüro in der Form einer Kapitalgesellschaft geführt wird. Demgegenüber unterliegt ein Architektenbüro, das von mehreren Architekten als Sozietät geführt wird, keiner Gewerbesteuer. Architekten erzielen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Sie können ihren Gewinn durch die Einnahmen-/Überschussrechnung ermitteln. Eine Bilanz muss daher nicht aufgestellt …Ansehen
Steuerlexikon Aufwandsentschädigung … Aufwandentschädigungen aus öffentlichen Kassen sind steuerfrei. Öffentliche Kassen sind unter anderem: Kassen von Bund und Ländern sowie den Gemeinden, Kassen öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften, Kassen der Berufsgenossenschaften, Ortskrankenkassen, Landeskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Ersatzkassen, Kassen der Deutschen Bundesbahn. Die Steuerfreiheit wird nur gewährt, wenn die gezahlten Beträge Aufwendungen abdecken sollen, die steuerlich als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben …Ansehen
Steuerlexikon Auslandstätigkeit … Eine Auslandtätigkeit liegt vor, wenn ein unbeschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen eines Dienstverhältnisses im Ausland tätig wird. Greift keine Befreiungsvorschrift, unterliegt der im Ausland erzielte Arbeitslohn der deutschen Besteuerung. Eine Befreiung von der deutschen Steuer kann sich aus dem zur Anwendung kommenden Doppelbesteuerungsabkommen aber auch aus dem Ausländertätigkeitserlass ergeben. Im Regelfall bestimmen die einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), dass dem Tätigkeitsstaat …Ansehen
Steuerlexikon Aussperrung … Seit dem BFH-Urteil vom 24.10.1990 gilt die Aussperrungsunterstützung nicht mehr als steuerpflichtiger Arbeitslohn. BFH 24.10.1990, X R 161/88 …Ansehen
Steuerlexikon Auswärtstätigkeit … Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und einer regelmäßigen Arbeitsstätte tätig wird. Eine Auswärtstätigkeit liegt ebenfalls vor, wenn der Arbeitnehmer bei seiner individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder auf einem Fahrzeug tätig wird. § 9 EStG R 9.4 LStR R 9.5 LStR R 9.6 LStR R 9.7 LStR R 9.8 LStR …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsrat … Vom Arbeitgeber gezahlte Bezüge an den Arbeitnehmer für die Mitgliedschaft im Betriebsrat gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Nur den Auslagenersatz kann der Arbeitgeber steuerfrei erstatten. Hierzu gehören zum Beispiel Reisekosten, die dem Betriebsratsmitglied aufgrund seiner Betriebsratstätigkeit entstanden sind. Erfolgt kein Auslagenersatz durch den Arbeitgeber, kann das Betriebsratsmitglied entstandene Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen, wenn nachweisbar ist, dass die Betriebsratstätigkeit …Ansehen
Steuerlexikon Bauwirtschaft … Für die Bauwirtschaft gewährt der Staat ganz spezielle Vergünstigungen. Steuerlich begünstigt werden: das Kurzarbeitergeld; das Winterausfallgeld; das Wintergeld; die Winterhilfe; die Übergangsbeihilfe; die Urlaubsabgeltung; die Erschwerniszulage. Das Kurzarbeitergeld sowie das Winterausfallgeld unterliegen keiner Besteuerung, jedoch ist diese steuerfreie Einnahme vom Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigen. Denn im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung werden diese Einnahmen …Ansehen