Steuerlexikon Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit … Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören: Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen aber auch andere Bezüge und Vorteile die ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses erhält. Hierzu gehören insbesondere Sachbezüge, wie Mahlzeiten oder Waren. Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder und andere Bezüge und Vorteile aus früheren Beschäftigungsverhältnissen zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Eine nichtselbstständige Arbeit liegt vor, wenn …Ansehen
Steuerlexikon Entschädigung … Vom Arbeitgeber gezahlte Entschädigungen muss der Arbeitnehmer als Arbeitslohn versteuern, wenn die Zahlung ein Entgelt für Arbeitsleistungen ist oder als Ersatz für entgangene Einnahmen gilt. Zahlt der Arbeitgeber Entschädigungen für Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit entstanden sind, so sind die Leistungen nur steuerfrei, wenn der Gesetzgeber diese ausdrücklich steuerfrei gestellt hat (z.B. Reisekostenerstattungen). Darüber hinaus gezahlte Entschädigungen sind steuerpflichtiger …Ansehen
Steuerlexikon Erschwerniszuschlag … Ein vom Arbeitgeber gezahlter Erschwerniszuschlag ist lohnsteuerpflichtig. …Ansehen
Steuerlexikon Familienzuschläge … Vom Arbeitgeber gezahlte Familienzuschläge sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. …Ansehen
Steuerlexikon Ferienarbeit … In der Regel werden Schüler und Studenten, die in den Ferien arbeiten, als weisungsgebundene Aushilfe in einem Betrieb beschäftigt. Die Beschäftigung ohne lohnsteuerliche Erfassung, d.h. ohne Berücksichtigung der elektronisch gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale, ist möglich, wenn entweder eine geringfügige Beschäftigung vorliegt oder wenn der Arbeitgeber von der pauschalen Lohnsteuer Gebrauch macht. Bei jährlichen Einkünften von ca. 10.000,– € lohnt es sich, unter Abgabe seiner Lohnsteuerabzugsmerkmale …Ansehen
Steuerlexikon Kostendämpfungspauschale … An Beamte gezahlte Beihilfen (z.B. Beihilfen für Krankheitskosten) können in einigen Bundesländern für jedes Kalenderjahr um eine Kostendämpfungspauschale gekürzt werden. Folgende Beihilfen sind von der Kürzung ausgenommen: nicht in Anspruch genommenes Tagegeld nach § 15 Absatz 4 BVO Pflegeleistungen nach § 9 Absatz 3 bis 7 BVO Geburtspauschale nach § 11 Absatz 2 BVO Beihilfen für Beamte der Besoldungsgruppe A 1 bis A 5 und Waisen unterliegen keiner Kürzung durch die Kostendämpfungspauschale. Die …Ansehen
Steuerlexikon Krankenbezüge … Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall führt zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Zahlt die Krankenkasse nach Ablauf des Lohnfortzahlungszeitraumes Krankengeld, liegen steuerfreie Bezüge vor. Diese Einkünfte unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung, dann liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. § 3 EStG § 4 EStG § 41 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Lohnausgleich … Arbeitnehmer des Baugewerbes haben für die Tage von 24.12. bis zum 01.01. einen Anspruch auf Lohnausgleich. Zur Finanzierung der Lohnausgleichszahlung zahlt der Arbeitgeber einen bestimmten Prozentsatz vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers in die Lohnausgleichskasse ein. Die Höhe des Lohnausgleichs richtet sich nach dem Bruttostundenverdienst des Arbeitnehmers. Der vom Arbeitgeber gezahlte Lohnausgleich gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Wird der Lohnausgleich direkt von der Lohnausgleichskasse …Ansehen
Steuerlexikon Lohnfortzahlung … Bei Lohnfortzahlungen, zum Beispiel im Krankheitsfall, entsteht steuerpflichtiger Arbeitslohn. Der gesetzliche Lohnfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber beträgt sechs Wochen. Nach dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer ein steuerfreies Krankengeld. …Ansehen
Steuerlexikon Lohnsteuerbefreiung … Von der deutschen Lohnsteuerpflicht befreit sind solche Bezüge, die unter ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung fallen und für die eine Freistellungserklärung des Finanzamtes vorliegt. § 3 EStG …Ansehen