Steuerlexikon Einsatzwechseltätigkeit … Rechtslage seit dem 01.01.2014: Mit BMF-Schreiben vom 30.9.2013 (IV C 5 – S 2353/13/10004) wurde der Begriff der ersten Tätigkeitsstätte zur Bestimmung einer auswärtigen Tätigkeit definiert. Entscheidend sind die arbeitsvertragliche und organisatorische Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer bestimmten Tätigkeitsstätte und seine dienstlich begründete Abwesenheit von dieser ersten Tätigkeitsstätte. Rechtslage seit dem 01.01.2008: Seit dem 01.01.2008 fasst der Gesetzgeber die Begriffe Dienstreise, …Ansehen
Steuerlexikon Bundeswehr … Folgende Bezüge sind für Angehörigen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Bereitschaftspolizei der Länder, der Vollzugspolizei und der Berufsfeuerwehr der Länder und Gemeinden und bei Vollzugsbeamten der Kriminalpolizei des Bundes, der Länder und Gemeinden steuerfrei: der Geldwert der ihnen aus Dienstbeständen überlassenen Dienstkleidung, Einkleidungsbeihilfen und Abnutzungsentschädigungen für die Dienstkleidung der zum Tragen oder Bereithalten von Dienstkleidung Verpflichteten und für dienstlich …Ansehen
Steuerlexikon Chorleiter … Üben Chorleiter ihre Tätigkeit nebenberuflich aus, so können sie für ihre Tätigkeitsvergütung eine Steuerbefreiung, die sogenannte Übungsleiterpauschale in Höhe von 2.400,– € in Anspruch nehmen. § 3 Nr. 26 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Computer / Arbeitgebergeschenk … Schenkt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Computer und/oder dazugehörige Geräte (z.B. Drucker), so ist das Geschenk nur einer pauschalen Lohnsteuer von 25 % zu unterwerfen. Ab dem 01.01.2014 wurde diese Pauschalierung auf Geräte für den Internetzugang und Gebühren für die Internetnutzung ausgedehnt. Handelt es sich nicht um einen neuen, sondern um einen bereits abgeschriebenen Computer, fällt keine Lohnsteuer an. Nutzt der Arbeitnehmer den betrieblichen Computer bzw. den betrieblichen Internetzugang …Ansehen
Steuerlexikon Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit … Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören: Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen aber auch andere Bezüge und Vorteile die ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses erhält. Hierzu gehören insbesondere Sachbezüge, wie Mahlzeiten oder Waren. Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder und andere Bezüge und Vorteile aus früheren Beschäftigungsverhältnissen zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Eine nichtselbstständige Arbeit liegt vor, wenn …Ansehen
Steuerlexikon Entschädigung … Vom Arbeitgeber gezahlte Entschädigungen muss der Arbeitnehmer als Arbeitslohn versteuern, wenn die Zahlung ein Entgelt für Arbeitsleistungen ist oder als Ersatz für entgangene Einnahmen gilt. Zahlt der Arbeitgeber Entschädigungen für Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit entstanden sind, so sind die Leistungen nur steuerfrei, wenn der Gesetzgeber diese ausdrücklich steuerfrei gestellt hat (z.B. Reisekostenerstattungen). Darüber hinaus gezahlte Entschädigungen sind steuerpflichtiger …Ansehen
Steuerlexikon Erschwerniszuschlag … Ein vom Arbeitgeber gezahlter Erschwerniszuschlag ist lohnsteuerpflichtig. …Ansehen
Steuerlexikon Familienzuschläge … Vom Arbeitgeber gezahlte Familienzuschläge sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. …Ansehen
Steuerlexikon Ferienarbeit … In der Regel werden Schüler und Studenten, die in den Ferien arbeiten, als weisungsgebundene Aushilfe in einem Betrieb beschäftigt. Die Beschäftigung ohne lohnsteuerliche Erfassung, d.h. ohne Berücksichtigung der elektronisch gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale, ist möglich, wenn entweder eine geringfügige Beschäftigung vorliegt oder wenn der Arbeitgeber von der pauschalen Lohnsteuer Gebrauch macht. Bei jährlichen Einkünften von ca. 10.000,– € lohnt es sich, unter Abgabe seiner Lohnsteuerabzugsmerkmale …Ansehen
Steuerlexikon Kostendämpfungspauschale … An Beamte gezahlte Beihilfen (z.B. Beihilfen für Krankheitskosten) können in einigen Bundesländern für jedes Kalenderjahr um eine Kostendämpfungspauschale gekürzt werden. Folgende Beihilfen sind von der Kürzung ausgenommen: nicht in Anspruch genommenes Tagegeld nach § 15 Absatz 4 BVO Pflegeleistungen nach § 9 Absatz 3 bis 7 BVO Geburtspauschale nach § 11 Absatz 2 BVO Beihilfen für Beamte der Besoldungsgruppe A 1 bis A 5 und Waisen unterliegen keiner Kürzung durch die Kostendämpfungspauschale. Die …Ansehen