Steuerlexikon Vortragstätigkeit … Einnahmen aus einer Vortragstätigkeit unterliegen nicht der Umsatzsteuer, wenn diese Einnahmen aus Vorträgen, Kursen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, von Volkshochschulen oder von Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken oder dem Zweck eines Berufsverbandes dienen, durchgeführt werden, überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. § 4 UStG …Ansehen
Steuerlexikon Fiskalvertreter … Liegt eine Vertretungsbefugnis für ein oder mehrere Unternehmer vor, erhält der Fiskalvertreter eine gesonderte Steuernummer sowie eine gesonderte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Mit dieser tritt er gegenüber dem Finanzamt auf. § 22a UStG …Ansehen
Steuerlexikon Innengesellschaft … Diese Umsätze unterliegen nicht der Umsatzsteuer. A 2.1.5. UStAE …Ansehen
Steuerlexikon Innergemeinschaftliche Lieferung … Voraussetzungen erfüllt sind: der Unternehmer oder Abnehmer hat den Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet. der Erwerber ist ein Unternehmer und erwirbt den Gegenstand für sein Unternehmen oder für eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder die den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erworben hat oder bei Lieferung eines neuen Fahrzeuges auch jeder anderer Erwerber. der erworbene Gegenstand unterliegt beim Abnehmer in einem anderen EG-Mitgliedsstaat der Umsatzsteuer …Ansehen
Steuerlexikon Istversteuerung … Die Umsatzsteuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem das Entgelt vereinnahmt wurde. Die Istversteuerung kommt in folgenden Fällen zur Anwendung: bei Unternehmern, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind, bei Unternehmern, die einen freien Beruf ausüben (z.B. Architekt), auf die Höhe des Umsatzes kommt es nicht an, bei Unternehmen, wenn der Umsatz im Vorjahr nicht über 600.000,– € (bis 2019: 500.000,– €) betragen hat. …Ansehen
Steuerlexikon Gemeinschaftsgebiet … Die Unterscheidung zwischen Inland, Gemeinschaftsgebiet und Drittstaat hat Einfluss auf die Besteuerung von Umsätzen (Erhebung von Umsatzsteuer). So sind nach § 1 Abs. 1 UStG Umsätze im Ausland nicht steuerbar. § 1 UStG …Ansehen
Steuerlexikon Abzugsverfahren … Die Lieferung oder sonstige Leistung wird im Inland ausgeführt und unterliegt daher der deutschen Umsatzsteuer. Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft haben auch solche Leistungsempfänger zu beachten, die Kleinunternehmer sind oder als Unternehmer ausschließlich umsatzsteuerfreie Leistungen erbringen, sowie Unternehmer, die Leistungen für ihren privaten, nichtunternehmerischen Bereich beziehen. …Ansehen
Steuerlexikon Bestimmungslandprinzip … Waren, die für private Zwecke erworben werden, unterliegen im Land des Erwerbs der Umsatzsteuer. Werden von Reisenden Waren jedoch für gewerbliche Zwecke erworben, ist das Bestimmungslandprinzip zu beachten. Dies besagt, dass Waren im Bestimmungsland (Land in dem die Ware gewerblich genutzt wird) anzumelden sowie zu versteuern sind. In Abhängigkeit von Art, Menge sowie Beförderung der Waren ist zu entscheiden, ob im Einzelfall das Bestimmungslandprinzip zur Anwendung kommt. …Ansehen
Steuerlexikon Vorsteuerberichtigung … Ein Berichtigung des Vorsteuerabzugs muss auch vorgenommen werden, wenn bei Vermietung einer gewerblichen Immobilie zur Umsatzsteuer optiert wurde, eine gewerbliche Nutzung jedoch später nicht mehr möglich ist. Die Berichtigung ist so vorzunehmen, als wäre das Wirtschaftsgut in der Zeit von der Veräußerung oder Lieferung bis zum Ablauf des maßgeblichen Berichtigungszeitraums unter entsprechend geänderten Verhältnissen weiterhin für das Unternehmen verwendet worden. § 15a UStG …Ansehen
Steuerlexikon Vorsteuervergütungsverfahren … Einem Unternehmer, der nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig ist, wird die Vorsteuer nur vergütet, wenn in dem Land, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat, keine Umsatzsteuer oder ähnliche Steuer erhoben oder im Fall der Erhebung die Steuer dem im Inland ansässigen Unternehmern vergütet wird. Von der Vergütung ausgeschlossen sind bei Unternehmern, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind, die Vorsteuerbeträge, die auf den Bezug von Kraftstoffen entfallen. …Ansehen