Steuerlexikon Erfindungen … Werden Erfindungen vermarktet, so sind die erzielten Einkünfte zu versteuern. Die erzielten Einkünfte können Einkünfte aus selbständiger Arbeit aber auch gewerbliche Einkünfte sein. Werden außerhalb einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit Einkünfte aus Erfindungen erzielt, gehören diese Einkünfte zu den sonstigen Einkünften. Erfindungen, wie zum Beispiel Patente, Urheberrechte, Markenrechte und Verlagsrechte gehören zu den immateriellen Wirtschaftsgütern. H 18.1 EStR H 22.8 EStR …Ansehen
Steuerlexikon Fahrtkostenzuschüsse … Der Arbeitgeber kann für Fahrten seiner Arbeitnehmer zwischen Wohnort und täglicher Arbeitsstätte einen Fahrtkostenzuschuss zahlen. Dieser unterliegt einer pauschalen Lohnsteuer von 15 %. Der Zuschuss muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Der Zuschuss darf den Betrag nicht übersteigen, den der Arbeitnehmer nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG als Werbungskosten geltend machen könnte, wenn die Bezüge nicht pauschal besteuert würden. Die pauschal besteuerten …Ansehen
Steuerlexikon Feuerwehr … Berufsfeuerwehr: Für Angehörige der Berufsfeuerwehr sind überlassene Dienstkleidungen, Einkleidungshilfen und die im Einsatz gewährte Verpflegung bzw. Verpflegungszuschüsse steuerfrei. Diese Steuerbefreiungen gelten nur bei der Berufsfeuerwehr der Gebietskörperschaften (Länder, Gemeinden). Für die Berufsfeuerwehr privater Arbeitgeber gelten sie nicht. Jedoch stehen Angehörigen der betrieblichen Feuerwehr nach § 3 Nr. 31 des Einkommensteuergesetzes ebenfalls eine Steuerbefreiung für die Berufskleidung …Ansehen
Steuerlexikon Flugkosten … Entstehen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers Flugkosten, so können diese Aufwendungen vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Erstattet der Arbeitgeber die Kosten nicht, so sind sie als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig. Auch im Rahmen der doppelten Haushaltführung sind Flugkosten abzugsfähig. Denn grundsätzlich kann der Arbeitnehmer bei wöchentlichen Familienheimfahrten frei wählen, welches Verkehrsmittel er nutzt. Zu beachten ist …Ansehen
Steuerlexikon Freikarten … Gibt der Arbeitgeber Freikarten (kostenlos oder verbilligt) an seine Arbeitnehmer ab, so liegt ein geldwerter Vorteil vor. Dieser geldwerte Vorteil ist als Arbeitslohn zu erfassen und unterliegt beim Arbeitnehmer der Lohnsteuer. …Ansehen
Steuerlexikon Freimilch … Ist die Berufstätigkeit von Arbeitnehmern mit einer hohen Schadstoffbelastung verbunden, so kann der Arbeitgeber Freimilch an die betreffenden Arbeitgeber ausgeben. Diese Freimilch unterliegt nicht der Besteuerung (Lohnsteuer), wenn sie zum Verzehr im Unternehmen gedacht ist. Gibt ein Molkereibetrieb oder ein Betrieb der milchverarbeitenden Industrie Molkereiprodukte verbilligt oder kostenlos an seine Mitarbeiter ab, so liegt ein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, wenn der Rabattfreibetrag (1.080 …Ansehen
Steuerlexikon Einsatzwechseltätigkeit … Rechtslage seit dem 01.01.2014: Mit BMF-Schreiben vom 30.9.2013 (IV C 5 – S 2353/13/10004) wurde der Begriff der ersten Tätigkeitsstätte zur Bestimmung einer auswärtigen Tätigkeit definiert. Entscheidend sind die arbeitsvertragliche und organisatorische Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer bestimmten Tätigkeitsstätte und seine dienstlich begründete Abwesenheit von dieser ersten Tätigkeitsstätte. Rechtslage seit dem 01.01.2008: Seit dem 01.01.2008 fasst der Gesetzgeber die Begriffe Dienstreise, …Ansehen
Steuerlexikon Bundeswehr … Folgende Bezüge sind für Angehörigen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Bereitschaftspolizei der Länder, der Vollzugspolizei und der Berufsfeuerwehr der Länder und Gemeinden und bei Vollzugsbeamten der Kriminalpolizei des Bundes, der Länder und Gemeinden steuerfrei: der Geldwert der ihnen aus Dienstbeständen überlassenen Dienstkleidung, Einkleidungsbeihilfen und Abnutzungsentschädigungen für die Dienstkleidung der zum Tragen oder Bereithalten von Dienstkleidung Verpflichteten und für dienstlich …Ansehen
Steuerlexikon Chorleiter … Üben Chorleiter ihre Tätigkeit nebenberuflich aus, so können sie für ihre Tätigkeitsvergütung eine Steuerbefreiung, die sogenannte Übungsleiterpauschale in Höhe von 2.400,– € in Anspruch nehmen. § 3 Nr. 26 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Computer / Arbeitgebergeschenk … Schenkt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Computer und/oder dazugehörige Geräte (z.B. Drucker), so ist das Geschenk nur einer pauschalen Lohnsteuer von 25 % zu unterwerfen. Ab dem 01.01.2014 wurde diese Pauschalierung auf Geräte für den Internetzugang und Gebühren für die Internetnutzung ausgedehnt. Handelt es sich nicht um einen neuen, sondern um einen bereits abgeschriebenen Computer, fällt keine Lohnsteuer an. Nutzt der Arbeitnehmer den betrieblichen Computer bzw. den betrieblichen Internetzugang …Ansehen