Steuerlexikon Nettolohnvereinbarung … Will der Arbeitgeber die auf den Arbeitslohn entfallende Lohnsteuer selbst tragen, so sind die von ihm übernommenen Abzugsbeträge Teil des Arbeitslohns, die dem Nettolohn zur Steuerermittlung hinzugerechnet werden müssen (R 39b.9 LStR, H 39b.9 LStR). Die Lohnsteuer ist aus dem Bruttoarbeitslohn zu ermitteln, der nach Abzug der Lohnsteuer den ausgezahlten Nettobetrag ergibt. Die aus dem Bruttoarbeitslohn berechnete Lohnsteuer ist vom Arbeitgeber abzuführen. Übernimmt der Arbeitgeber außer der Lohnsteuer …Ansehen
Steuerlexikon Nichteheliche Lebensgemeinschaft … Partner einer ehelichen und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft werden im Steuerrecht nicht gleichgestellt. Häufig ergeben sich Nachteils für die nichteheliche Lebensgemeinschaft. Einkommensteuer: Die Ehe bringt steuerliche Vorteile, wenn keine gleichen Einkommensverhältnisse gegeben sind. Unterhaltszahlungen: Für den finanziell schlechter gestellten Partner bietet die Ehe mehr Sicherheit, da eine Verpflichtung zur Unterhaltszahlung auch nach der Scheidung bzw. der Trennung besteht. Für …Ansehen
Steuerlexikon Nichtveranlagungsbescheinigung … Geringverdiener haben mit Hilfe einer sogenannten Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) die Möglichkeit, sich auch über den Sparer-Pauschbetrag von der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge befreien zu lassen. Voraussetzung für die Beantragung ist, dass Ihr Einkommen inklusive Kapitalerträge den Grundfreibetrag nicht übersteigt. Kapitalerträge und Kursgewinne können Sie sich jedoch nur bis zu einer gewissen Grenze steuerfrei auszahlen lassen. Diese Grenze errechnet sich wie folgt: Grundfreibetrag …Ansehen
Steuerlexikon Nicht abzugsfähige Ausgaben … Nachfolgende Ausgaben können steuerlich nicht geltend gemacht werden: Aufwendungen für die private Lebensführung, freiwillige Zuwendungen an Ehegatten und unterhaltsberechtigte Personen ohne eine gesetzliche Rechtspflicht, Personensteuern, Geldstrafen, Ausgaben für eine Erstausbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses. Hiervon wird nur abgewichen, insofern die Ausgaben als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können. BFH 15.01.2009 - VI R 37/06 BFH 18.10.2007 …Ansehen
Steuerlexikon Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben … Nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes dürfen folgende Betriebsausgaben den Gewinn nicht mindern und damit steuerlich nicht geltend gemacht werden: Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind. Dies gilt nicht, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Gegenstände im Wirtschaftsjahr insgesamt 35,– € nicht übersteigen; Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass, soweit sie 70 % der Aufwendungen übersteigen, …Ansehen
Steuerlexikon Niederschlagung … Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis können niedergeschlagen werden, wenn feststeht, dass die Einziehung der Steuer keinen Erfolg haben wird, oder wenn die Kosten der Einziehung in keinem Verhältnis zum Steuerbetrag stehen. Eine Niederschlagung wird vom Finanzamt nicht bekannt gegeben. Zudem führt eine Niederschlagung nicht zum Erlöschen der Steuerschuld, vielmehr kann dieses Vorgehen jederzeit rückgängig gemacht werden. Ein Anspruch des Steuerpflichtigen auf Niederschlagung besteht nicht. …Ansehen
Steuerlexikon Nießbrauch … Nießbrauch ist ein Nutzungsrecht an einer Sache. So wird zum Beispiel durch Einräumung eines Nießbrauchs an einem Haus durch den Besitzer der Immobilie, einer anderen juristischen oder natürlichen Person das Recht zur unentgeltlichen, teilentgeltlichen oder entgeltlichen Nutzung der Immobilie eingeräumt. Wird ein entgeltliches Nutzungsrecht vereinbart, sind Leistung und Gegenleistung ausgewogen. Bei einem teilentgeltlichen Nießbrauch ist der Wert des Nießbrauchs nur zum Teil ausgeglichen. Bei einem …Ansehen
Steuerlexikon Notarkosten … Notarkosten können Anschaffungskosten sein. Beim Erwerb einer Immobilie sind Notarkosten entstanden. Die Notarkosten gehören zu den Anschaffungsnebenkosten und können zusammen mit den Anschaffungskosten abgeschrieben werden. Entstehen Notarkosten beim Eintrag einer Hypothek, liegen Finanzierungskosten vor. Diese Kosten können sofort als Betriebsausgaben (Immobilie gehört zum Betriebsvermögen) oder als Werbungskosten (Immobilie gehört zum Privatvermögen) abgezogen werden. Zu beachten ist, dass Notarkosten …Ansehen
Steuerlexikon Notstandsbeihilfe … Die Beihilfe des Arbeitgebers zu Krankheits- oder Unglücksfällen müssen dem Anlass entsprechend gerechtfertigt sein. Bis zu einem Betrag von 600,– € im Kalenderjahr sind Beihilfen bei Krankheit, Tod oder anderen Unglücksfällen für den Arbeitnehmer steuerfrei. Der Arbeitgeber kann eine höhere Beihilfe zahlen, wenn ein besonderer Notfall gegeben ist. Zur Beurteilung des Notfalls müssen die finanzielle Lage und der Familienstand des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. § 3 EStG R 3.11 LStR …Ansehen
Steuerlexikon Notwendiges Betriebsvermögen … Als Betriebsvermögen gelten alle Wirtschaftsgüter, die nach ihrer Art und nach ihrer Funktion in einem betrieblichen Zusammenhang stehen. Aus steuerlicher Sicht ist zwischen dem notwendigen und dem gewillkürten Betriebsvermögen zu unterscheiden. Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutzt werden und deren betrieblicher Nutzungsanteil über 50 % beträgt. Diese Wirtschaftsgüter sind auch dann Betriebsvermögen …Ansehen