Steuerlexikon Arbeitgeberdarlehen … Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen aus, so müssen genaue Vereinbarungen zu Laufzeit, Verzinsung, Tilgung und zu den Sicherheiten getroffen werden. Wird dies versäumt, ist das Darlehen im vollen Umfang als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Zu einer Besteuerung eines ansonsten steuerfreien Darlehens kann es auch kommen, wenn der Arbeitgeber auf eine Rückzahlung des Darlehens verzichtet. Auch in diesem Fall ist das Darlehen als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitgeber / Forderungserlass … Steuerpflichtiger Arbeitslohn entsteht, wenn ein Arbeitgeber eine Forderung, die er gegenüber seinem Arbeitnehmer hat, nicht mehr einfordert und damit die Forderung dem Arbeitnehmer erlässt. …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitgeber … Als Arbeitgeber gilt eine natürliche Person oder eine juristische Person, ferner eine Personenvereinigung (z.B. Personengesellschaft) oder eine Vermögensmasse, welcher der Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung (zum Beispiel Arbeitsvertrag) seine Arbeitskraft schuldet. Zudem muss der Arbeitnehmer verpflichtet sein, den Weisungen dieser Person/Personenvereinigung/Vermögensmasse zu folgen, und in dessen Betrieb eingegliedert sein. Des Weiteren gilt auch eine Person/Personenvereinigung …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitnehmer … Als Arbeitnehmer gelten Personen die in einem öffentlichen oder privaten Dienstverhältnis stehen oder standen und die aus diesem Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen. Wesentliche Merkmale einer Arbeitnehmertätigkeit sind: Weisungsgebundenheit bezüglich Art, Dauer, Zeitpunkt, Ort und Durchführung der Arbeitstätigkeit; kein unternehmerisches Risiko; zudem schuldet der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft und ist in den Organismus des Unternehmens eingegliedert. Die Arbeitnehmereigenschaft liegt nicht nur …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitsessen … Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, gelten als Aufmerksamkeiten und gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das gleiche gilt für Speisen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes (z.B. Sitzung, Besprechung) im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse an einer günstigeren Gestaltung des Arbeitsablaufes unentgeltlich oder teilentgeltlich …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitslohn … Zum Arbeitslohn gehören alle Einnahmen, die einem Arbeitnehmer aus einem Dienstverhältnis zufließen. Dabei können die Einnahmen in Geld oder in Geldeswert (z.B. Sachbezüge) bestehen. Unerheblich ist, ob es sich um laufende Bezüge handelt oder ob der Arbeitnehmer auf die Zahlungen einen Rechtsanspruch hat. Der Arbeitslohn gehört zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Neben dem laufenden Arbeitslohn (z.B. Monatsgehalt, Tageslohn, geldwerte Vorteile, Mehrarbeitszuschläge) können dem Arbeitnehmer …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitslohn / Rückzahlung … Wird Arbeitslohn, der einer Besteuerung (Lohnsteuer) unterlag, vom Arbeitnehmer zurückgezahlt, so kann der Arbeitslohn als negative Einnahme erfasst werden oder mit dem noch zu zahlenden Arbeitslohn verrechnet werden. Steht der Arbeitnehmer nicht mehr in einem Dienstverhältnis zum Arbeitgeber, kann die Rückzahlung nur noch als negative Einnahmen erfasst werden. Die negativen Einnahmen (zurückgezahlter Arbeitslohn) sind im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer als negative Einnahmen aus nichtselbstständiger …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitslohn / Verzugszinsen … Wird der Arbeitslohn nicht pünktlich ausgezahlt, so können für den Arbeitgeber Verzugszinsen entstehen. Kommt es zur Zahlung von Verzugszinsen, so gehören diese Zinsen nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, vielmehr sind sie als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen. Verzugszinsen unterliegen erst im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer beim Arbeitnehmer der Besteuerung. Eine Steuerpflicht besteht aber erst dann, wenn alle Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der Arbeitnehmer im Veranlagungszeitraum …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitslosengeld … Das Arbeitslosengeld sowie das Teilarbeitslosengeld gehören zu den steuerfreien Einnahmen und unterliegen damit nicht der Einkommensteuer. Jedoch werden das Arbeitslosengeld sowie das Teilarbeitslosengeld dem Progressionsvorbehalt unterworfen. Somit erhöht sich der Einkommensteuersatz, da bei der Berechnung des anzuwendenden Steuersatzes auch die steuerfreien Lohnersatzleistungen mit einbezogen werden. In der Folge unterliegt das steuerpflichtige Einkommen einem höheren Steuersatz. Dies wirkt sich …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitslosigkeit … Leistungen des Arbeitsamtes bei Arbeitslosigkeit, wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld und der Gründungszuschuss, sind steuerfreie Einnahmen. Sie unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach der Steuerklassenwahl des Steuerpflichtigen am 1. Januar des Kalenderjahres. Ist ein Ehepartner von Arbeitslosigkeit bedroht, sollte er noch vor Jahresbeginn in die Steuerklasse III wechseln. Dies sichert ihm ein höheres Arbeitslosengeld. Er unterliegt bei Wahl …Ansehen