Steuerlexikon Anwesenheitsprämien … Vom Arbeitgeber gezahlte Anwesenheitsprämien gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. …Ansehen
Steuerlexikon Apothekerzuschüsse … Zulagen (z.B. Dienstalterszulage, Kinderzulage), die die Apothekerkammer zahlt, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dabei ist ohne Bedeutung, ob die Zuschüsse durch den Arbeitgeber oder die Apothekerkammer gezahlt werden. …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitgeberanteil … Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung des Arbeitnehmers unterliegt nicht der Besteuerung. Dies gilt jedoch nur, wenn der Arbeitgeber den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtanteil zahlt. Insofern der Arbeitgeber einen höheren Beitrag leistet, ist dieser Mehrbetrag steuerpflichtig. Sonderfälle gelten bei Gesellschafter-Geschäftsführern, die einen beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft ausüben. Generell ist dies bei einer Kapitalbeteiligung des Gesellschafter-Geschäftsführers von über 50 …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitgeberdarlehen … Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen aus, so müssen genaue Vereinbarungen zu Laufzeit, Verzinsung, Tilgung und zu den Sicherheiten getroffen werden. Wird dies versäumt, ist das Darlehen im vollen Umfang als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Zu einer Besteuerung eines ansonsten steuerfreien Darlehens kann es auch kommen, wenn der Arbeitgeber auf eine Rückzahlung des Darlehens verzichtet. Auch in diesem Fall ist das Darlehen als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitgeber / Forderungserlass … Steuerpflichtiger Arbeitslohn entsteht, wenn ein Arbeitgeber eine Forderung, die er gegenüber seinem Arbeitnehmer hat, nicht mehr einfordert und damit die Forderung dem Arbeitnehmer erlässt. …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitgeber … Als Arbeitgeber gilt eine natürliche Person oder eine juristische Person, ferner eine Personenvereinigung (z.B. Personengesellschaft) oder eine Vermögensmasse, welcher der Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung (zum Beispiel Arbeitsvertrag) seine Arbeitskraft schuldet. Zudem muss der Arbeitnehmer verpflichtet sein, den Weisungen dieser Person/Personenvereinigung/Vermögensmasse zu folgen, und in dessen Betrieb eingegliedert sein. Des Weiteren gilt auch eine Person/Personenvereinigung …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitnehmer … Als Arbeitnehmer gelten Personen die in einem öffentlichen oder privaten Dienstverhältnis stehen oder standen und die aus diesem Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen. Wesentliche Merkmale einer Arbeitnehmertätigkeit sind: Weisungsgebundenheit bezüglich Art, Dauer, Zeitpunkt, Ort und Durchführung der Arbeitstätigkeit; kein unternehmerisches Risiko; zudem schuldet der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft und ist in den Organismus des Unternehmens eingegliedert. Die Arbeitnehmereigenschaft liegt nicht nur …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitsessen … Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, gelten als Aufmerksamkeiten und gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das gleiche gilt für Speisen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes (z.B. Sitzung, Besprechung) im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse an einer günstigeren Gestaltung des Arbeitsablaufes unentgeltlich oder teilentgeltlich …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitslohn … Zum Arbeitslohn gehören alle Einnahmen, die einem Arbeitnehmer aus einem Dienstverhältnis zufließen. Dabei können die Einnahmen in Geld oder in Geldeswert (z.B. Sachbezüge) bestehen. Unerheblich ist, ob es sich um laufende Bezüge handelt oder ob der Arbeitnehmer auf die Zahlungen einen Rechtsanspruch hat. Der Arbeitslohn gehört zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Neben dem laufenden Arbeitslohn (z.B. Monatsgehalt, Tageslohn, geldwerte Vorteile, Mehrarbeitszuschläge) können dem Arbeitnehmer …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitslohn / Rückzahlung … Wird Arbeitslohn, der einer Besteuerung (Lohnsteuer) unterlag, vom Arbeitnehmer zurückgezahlt, so kann der Arbeitslohn als negative Einnahme erfasst werden oder mit dem noch zu zahlenden Arbeitslohn verrechnet werden. Steht der Arbeitnehmer nicht mehr in einem Dienstverhältnis zum Arbeitgeber, kann die Rückzahlung nur noch als negative Einnahmen erfasst werden. Die negativen Einnahmen (zurückgezahlter Arbeitslohn) sind im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer als negative Einnahmen aus nichtselbstständiger …Ansehen