Steuerlexikon Einkommensteuervorauszahlungen … Auf die am Ende des Veranlagungszeitraumes wahrscheinlich zu entrichtende Einkommensteuer müssen Steuerpflichtige bereits im Jahresverlauf Vorauszahlungen leisten. Diese Vorauszahlungen werden unter anderem regelmäßig von Gewerbetreibenden und von Freiberuflern verlangt. Hiervon nicht betroffen sind im Normalfall abhängig Beschäftigte, da hier bereits im Rahmen des Lohnsteuerabzugs monatlich eine Steuerabführung an das Finanzamt durch den Arbeitgeber erfolgt. Die Vorauszahlungen werden durch das …Ansehen
Steuerlexikon Einkommensteuer … Die Einkommensteuer ist die bedeutendste Einnahmequelle des Staates. Ihr unterliegen ausschließlich natürliche Personen. Demgegenüber unterliegen juristische Personen, wie zum Beispiel Kapitalgesellschaften, der Körperschaftsteuer. Die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer sind keine eigenständigen Steuerarten, sondern besondere Erhebungsformen der Einkommensteuer. Sie werden durch Dritte (Arbeitgeber, Kreditinstitut) an das Finanzamt abgeführt. Erst im Zuge der jährlichen Einkommensteuerklärung …Ansehen
Steuerlexikon Einkommen … Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden je nach vorliegendem Einzelfall mehr oder weniger zahlreiche Abzugsbeträge oder Hinzurechnungen berücksichtigt. Welche Abzüge möglich sind richtet sich zum Beispiel nach der Höhe des Einkommens (dies ist z.B. besonders bei der Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen relevant), nach der Familiensituation (z.B. Anzahl und Alter der Kinder) oder danach, ob der Steuerpflichtige ausländisches Einkommen oder Verluste erzielt hat. Das zu versteuernde …Ansehen
Steuerlexikon Einkünfte aus Kapitalvermögen … Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören unter anderem Zinsen und Dividenden, wenn sich die Vermögenssubstanz, aus der diese Einnahmen erzielt werden, im Privatvermögen befindet. Wird demgegenüber Kapitalvermögen im Betriebsvermögen gehalten, sind daraus erzielte Einkünfte nicht den Einkünften aus Kapitalvermögen, sondern den Betriebseinnahmen zuzurechnen, die in der Folge die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erhöhen. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören (unvollständige Aufzählung, näheres …Ansehen
Steuerlexikon Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft … Bei einer Land- und Forstwirtschaft erfolgt die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie zur Verwertung der selbstgewonnenen Erzeugnisse. Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören: Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Baumschulen und aus Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe von Naturkräften gewinnen, Einkünfte aus Binnenschifferei, Teichwirtschaft, Fischzucht für Binnenfischer …Ansehen
Steuerlexikon Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit … Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören: Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen aber auch andere Bezüge und Vorteile die ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses erhält. Hierzu gehören insbesondere Sachbezüge, wie Mahlzeiten oder Waren. Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder und andere Bezüge und Vorteile aus früheren Beschäftigungsverhältnissen zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Eine nichtselbstständige Arbeit liegt vor, wenn …Ansehen
Steuerlexikon Einkünfte aus selbstständiger Arbeit … Eine selbstständige Tätigkeit (freiberufliche Tätigkeit) liegt vor, wenn die Arbeit nicht weisungsgebunden ausgeübt wird und keine Einbindung in die Organisationsstruktur eines Unternehmens vorliegt. Für den selbstständig Tätigen muss ein unternehmerisches Risiko bestehen. Als freiberuflich Tätige gelten Angehörige der sogenannten Katalogberufe (unter anderem: Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Schriftsteller). Auch weitere Berufsgruppen, die § 18 des Einkommensteuergesetzes …Ansehen
Steuerlexikon Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung … In den meisten Fällen werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung durch die entgeltliche Überlassung von Zimmern, Wohnungen, Immobilien oder durch die Verpachtung von Grundbesitz erzielt. Zu den Einkünften aus Vermietung gehören aber auch die Entgelte aus der Vermietung von Betriebsvermögen und Wirtschaftsgütern sowie aus der zeitlichen Überlassung von Rechten. Hierzu gehören schriftstellerische, künstlerische und gewerbliche Urheberrechte. Des Weiteren gehören zu den Einkünften aus Vermietung …Ansehen
Steuerlexikon Entnahmen … Wird ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen überführt, so liegt eine Entnahme vor. Unter Entnahmen werden alle Wertabgaben zu betriebsfremden Zwecken verstanden. So gehören auch selbst geschaffene immaterielle Anlagewerte zu den Entnahmen. Neben den Bar- und Sachentnahmen ist auch die Entnahme von Nutzungen und Leistungen möglich. So ist zum Beispiel eine Entnahme von Leistungen gegeben, wenn der Firmeninhaber seine Angestellten zu privaten Zwecken einsetzt (Inhaber eine …Ansehen
Steuerlexikon Entschädigung … Vom Arbeitgeber gezahlte Entschädigungen muss der Arbeitnehmer als Arbeitslohn versteuern, wenn die Zahlung ein Entgelt für Arbeitsleistungen ist oder als Ersatz für entgangene Einnahmen gilt. Zahlt der Arbeitgeber Entschädigungen für Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit entstanden sind, so sind die Leistungen nur steuerfrei, wenn der Gesetzgeber diese ausdrücklich steuerfrei gestellt hat (z.B. Reisekostenerstattungen). Darüber hinaus gezahlte Entschädigungen sind steuerpflichtiger …Ansehen