Steuerlexikon Versorgungsfreibetrag / Erbschaftssteuer … Dem überlebenden Ehegatten wird ein besonderer Versorgungsfreibetrag von 256.000,– € gewährt. Der Freibetrag wird bei Ehegatten gekürzt, wenn dem Ehegatten Versorgungsbezüge zustehen, die aus Anlass des Todes des Erblassers nicht der Erbschaftsteuer unterliegen. Eine Kürzung erfolgt um den zu ermittelnden Kapitalwert dieser Versorgungsbezüge. Den Kindern (auch Stief-, Adoptivkinder sowie Enkeln, deren Eltern bereits verstorben sind) des Erblassers wird ein besonderer Versorgungsfreibetrag in folgender …Ansehen
Steuerlexikon Stuttgarter Verfahren … Rechtslage seit 01.01.2009 Der Wert nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften ist nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren zu ermitteln. Rechtskage bis 31.12.2008 Für erbschaftsteuerliche und schenkungssteuerliche Zwecke kann der Wert einer Kapitalgesellschaft bzw. der Wert von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft nach dem Stuttgarter Verfahren ermittelt werden. Beim Stuttgarter Verfahren wird neben dem Vermögenswert einer Kapitalgesellschaft auch deren Ertragswert berücksichtigt. Damit …Ansehen
Steuerlexikon Parteispenden … Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien werden durch eine steuerliche Ermäßigung und durch einen Sonderausgabenabzug begünstigt. Die Steuerermäßigung beträgt 50 % der Ausgaben, höchstens 825,– € (Ledige)/1.650,– € (Verheiratete). Dieser Betrag wird von der Steuerschuld abgezogen. Konnte dadurch nicht die gesamte Spende/Mitgliedsbeiträge steuerlich berücksichtigt werden, so greift dann der Sonderausgabenabzug. Der restliche Spendenbetrag kann in der Höhe von insgesamt 1.650,– € (Ledige …Ansehen
Steuerlexikon Erbbaurecht / Einheitswert … Für Erb- und Schenkungsfälle vor dem 01.01.1996 ist das Erbbaurecht mit dem Einheitswert zu bewerten. Das Erbbaurecht ist eine selbstständige wirtschaftliche Einheit und daher separat von dem mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstück zu bewerten. In der ersten Phase ist der Wert des Grundstückes ohne die Belastung mit dem Erbbaurecht zu ermitteln. Der Grundstückswert umfasst den Wert des Bodens und den Wert des Gebäudes. …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsvermögen / Erbschaftssteuer … Der Verschonungsabschlag wird nur gewährt, wenn das Verwaltungsvermögen nicht mehr als 50 % beträgt und das Betriebsvermögen mindestens 5 Jahre nach dem Erbfall im Eigentum des oder der Erben verbleibt. Zudem muss die Summe der jährlichen Lohnsummen über 5 Jahre nach Erwerb (Lohnsummenfrist) mindestens 400 % der Ausgangslohnsumme betragen (Mindestlohnsumme). Optionsverschonung: 100 % des Betriebsvermögens werden von der Erbschaftsteuer verschont. …Ansehen
Steuerlexikon Berichtigung der Steuererklärung … Im Erbfall sind dies die Erben als Gesamtrechtsnachfolger. Zudem sind gesetzliche Vertreter, zum Beispiel Geschäftsführer, Vereinsvorstandsmitglieder, Insolvenzverwalter oder Vermögensverwalter, zur Berichtigung verpflichtet. Ein Steuerberater ist dazu nur verpflichtet, wenn er die Steuererklärung selbst unterzeichnet hat. War für den Steuerpflichtigen bereits beim Ausfüllen der Erklärung bekannt, dass er eine Falschangabe macht, dann handelt es sich um eine Steuerhinterziehung. …Ansehen
Steuerlexikon Steuererklärung / Berichtigung … Im Erbfall sind dies aber auch die Gesamtrechtsnachfolger (Erben). Zudem sind gesetzliche Vertreter, zum Beispiel Geschäftsführer, Vereinsvorstandsmitglieder, Konkursverwalter oder Vermögensverwalter, zur Berichtigung verpflichtet. Ein Steuerberater ist hierzu nur verpflichtet, falls er die Steuererklärung selbst unterzeichnet hat. …Ansehen
Steuerlexikon Gesamtschuldner … Mehrere Erben (Gesamtrechtsnachfolger) schulden die Steuer des Erblassers. Zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Ehepartner schulden gemeinsam die Einkommensteuer. Veräußerer und Erwerber haften gemeinsam für die Grunderwerbsteuer. Soweit nichts anderes bestimmt ist, schuldet jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung. Die Erfüllung durch einen Gesamtschuldner wirkt auch für die übrigen Schuldner. Das gleiche gilt für die Aufrechnung und für eine geleistete Sicherheit. …Ansehen
Steuerlexikon Vermächtnisnießbrauch … Beim Vermächtnisnießbrauch bestimmt der Erblasser, dass seine Erben für ein in seinem Nachlass befindlichen Grundbesitz einem Dritten ein Nießbrauchrecht einräumen sollen. Vermietet der Nießbraucher das Grundstück, erzielt er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Demgegenüber entstehen beim Eigentümer keine Einkünfte. Abschreibungen des Gebäudes kann der Nießbraucher nicht als Werbungskosten geltend machen, da keine Anschaffungs- und Herstellungskosten für den Nießbraucher entstanden sind. …Ansehen
Steuerlexikon Erbbaurecht … Des Weiteren unterliegen das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück (falls kein Gebäude errichtet wurde) und das Erbbaurecht der Grundsteuer. Erbbauzinsen sind beim Erbbauberechtigten als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu behandeln. Kosten, die mit dem Erwerb des Erbbaurechts im Zusammenhang stehen, können abgeschrieben werden. Gleiches gilt für die aufgrund des Erbbaurechts errichteten Gebäude. Dabei sind die Aufwendungen auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilen. …Ansehen