Steuerlexikon Erbschaftsteuer / Steuerbefreiungen … Für zahlreiche Zuwendungen ist weder Erbschaftsteuer noch Schenkungsteuer zu entrichten ist. Unter anderem ist der Erwerb des selbstgenutzten Familienheims (bis 200 m 2 Wohnfläche) durch Ehegatten, Kinder oder Enkel steuerbefreit, wenn der Erwerber die Immobilie unverzüglich selbst nutzt. Eine Aufgabe der Selbstnutzung ist, außer aus zwingenden Gründen, innerhalb eines 10-Jahreszeitraumes steuerschädlich. § 13 ErbStG …Ansehen
Steuerlexikon Mildtätige Zwecke … Verfolgt eine Körperschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (steuerbegünstigte Zwecke) gewährt der Gesetzgeber steuerliche Vergünstigungen. Gewöhnlich gehören gemeinnützige Vereine und Stiftungen zu diesen Körperschaften. Eine Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert und auf Hilfe angewiesen sind oder deren Bezüge nicht höher …Ansehen
Steuerlexikon Kapitalforderung … Mit dem Begriff »Kapitalforderung« wird eine auf eine Geldleistung gerichtete Forderung bezeichnet. Zinsen die aufgrund einer Kapitalforderung erzielt werden, gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (Forderung befindet sich im Privatvermögen) oder zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (Forderung befindet sich im Betriebsvermögen). Kapitalforderungen sind für erbschaftsteuerliche Zwecke mit ihrem Nennwert zu bewerten. Nur wenn besondere Umstände vorliegen, kann ein niedrigerer oder ein höherer …Ansehen
Steuerlexikon Gemischte Schenkung … Wird ein Gegenstand zum Teil entgeltlich und zum Teil unentgeltlich erworben, liegt eine gemischte Schenkung vor. Ein Kauf unter dem Verkehrswert führt zu einer gemischten Schenkung. Liegt eine gemischte Schenkung vor, ist der Erwerb in einen entgeltlichen Teil und in einen unentgeltlichen Teil aufzuspalten. Der entgeltliche Erwerb führt beim Erwerber zu einer Anschaffung, die er in Höhe des Entgelts steuerlich berücksichtigen kann. Beim Veräußerer kann für den entgeltlich verkauften Teil ein Gewinn …Ansehen
Steuerlexikon Zustiftung … Einnahmen kann eine Stiftung aus der Anlage ihres Vermögens erzielen, dabei erzielt die Stiftung Zinseinnahmen und ähnliche Erträge, wie z.B. Dividenden. Gelder können auch durch Zustiftungen und Spenden zufließen. Zustiftungen sind Vermögenszuwendungen für eine bereits bestehende Stiftung, sie erhöhen den Kapitalstock einer Stiftung und werden nicht für die Erfüllung des Stiftungszweckes verwendet. Dagegen stärken Spenden nicht den Kapitalstock, sondern werden direkt für den Stiftungszweck verausgabt …Ansehen
Steuerlexikon Zuwendung … Geschenke (auch Zuwendungen genannt) an den Arbeitnehmer im Wert von bis zu 60,– € pro Monat unterliegen nicht der Besteuerung. Wird diese Freigrenze jedoch überschritten, muss der Arbeitnehmer die gesamten Zuwendungen versteuern. Das Geschenk des Arbeitgebers gilt dann als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Zuwendungen an den Arbeitnehmer sind unabhängig von Betrag immer als Betriebsausgaben abzugsfähig. Betrieblich veranlasste Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer sind (z.B. Geschäftsfreunde …Ansehen
Steuerlexikon Sachspenden … Als Sachspenden gelten Wertabgaben aus dem geldwerten Vermögen des Spenders. Sachspenden sind mit dem Marktpreis (Gemeiner Wert) zu bewerten. Ab 01.01.2009 ist nur noch dann der gemeine Wert anzusetzen, wenn es durch die Spende nicht zur Besteuerung oder Gewinnrealisierung kommt. Ansonsten bemisst sich die Höhe der Zuwendung nach den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Steuerlich begünstigt sind Spenden – und damit auch Sachspenden – nur, wenn sie zur Förderung eines steuerbegünstigten …Ansehen
Steuerlexikon Schenkung / Sparbuch … Schenken Eltern ihren Kindern ein Sparguthaben (Sparbuch), so erzielt das Kind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dabei ist zu beachten, dass das Kind rechtlich und tatsächlich Inhaber des Sparbuches wird. Hierfür wird vorausgesetzt, dass das Guthaben auf Dauer übertragen und wie ein fremdes Vermögen verwaltet wird. die Eltern nicht über das Sparguthaben verfügen. So darf das Guthaben nicht für Investitionen der Eltern ausgegeben werden. Auch Ausgaben, die zu den Unterhaltsleistungen gehören, sind schädlich …Ansehen
Steuerlexikon Stiftungshöchstbetrag … Rechtslage seit 01.01.2013: Der Höchstbetrag für Zuwendungen an den Stiftungsvermögensstock wird für zusammenveranlagte Ehegatten auf 2 Mio. Euro gemeinsam erhöht. Zuvor wurde der Höchstbetrag nach Ehegatten getrennt. Rechtslage seit 01.01.2009: Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung des öffentlichen Rechts oder einer nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz steuerbefreiten Stiftung des privaten Rechts können auf Antrag im Veranlagungszeitraum der Zuwendung oder in den folgenden neun …Ansehen
Steuerlexikon Privatvermögen … Zum Privatvermögen gehören die Wirtschaftsgüter eines Steuerpflichtigen, die nicht Betriebsvermögen sind. Steuerlich ist die Abgrenzung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen von erheblicher Bedeutung, da Wertsteigerungen von Privatvermögen nur innerhalb der engen Grenzen des § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte) und des § 17 EStG (Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung) einer Besteuerung unterliegen. Alle anderen Wertsteigerungen des Privatvermögens unterliegen keiner Steuerpflicht …Ansehen