Steuerlexikon Eigenheimzulage / Gesamtrechtsnachfolge … Dem Erben steht der Fördergrundbetrag bis zum Ende des Förderzeitraumes zu, wenn er die Fördervoraussetzungen erfüllt. Zweitens: Ein Miterbe erhält die Wohnung, dabei entspricht der Wert der Wohnung nicht seinem Erbteil. Zum Ausgleich des fehlenden Betrags zahlt der Erbe an die Miterben eine Abfindung. Für den Erbteil kann er für die restliche Zeit den Fördergrundbetrag in Anspruch nehmen. …Ansehen
Steuerlexikon Eigenheimzulage / Förderzeitraum … Stirbt der Bezugsberechtigte der Eigenheimzulage, dann erlischt die Förderung, falls der Erbe nicht die Voraussetzungen für den Bezug der Eigenheimzulage erfüllt. Kann der Erbe jedoch die Förderung wahrnehmen, beginnt der Förderzeitraum nicht neu, sondern dem Erbe steht nur die restliche Förderzeit zu. § 3 EigZulG …Ansehen
Steuerlexikon Stiftung … Meist fehlt es an geeigneten Erben oder es werden Erbauseinandersetzungen befürchtet, die den Bestand des Unternehmens gefährden können (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 27.07.2006, IV B 7 - S 2252–4/06). Nicht gemeinnützige Stiftungen unterliegen der Körperschaftsteuer. Die Körperschaftsteuererklärung ist jährlich abzugeben. Ab 2012 besteht die Möglichkeit, auf Antrag die Körperschaftsteuererklärung nur noch aller zwei Jahre abzugeben. …Ansehen
Steuerlexikon Kunstgegenstände … Wie hoch diese Steuer ausfällt, richtet sich nach dem Wert des Kunstobjektes und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser und Erben bzw. dem Schenkenden und Beschenkten. Kunstgegenstände können aber auch teilweise oder vollständig von der Erbschaftsteuer befreit werden. Werden Kunstgegenstände im Betriebsvermögen gehalten, so ist eine Abschreibung der Erwerbskosten möglich. …Ansehen
Steuerlexikon Eheähnliche Lebensgemeinschaft … Vererben und Verschenken: Wird der Lebenspartner mit einem Erbe bedacht, so muss er auf das geerbte Vermögen eine wesentlich höhere Steuer zahlen als der Ehepartner. Befreiung von der Grunderwerbsteuer: Nur Ehepartner werden beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von der Grunderwerbsteuer befreit. …Ansehen
Steuerlexikon Nichteheliche Lebensgemeinschaft … Vererben und Verschenken: Wird der Lebenspartner mit einem Erbe bedacht, so muss er auf das ererbte Vermögen eine wesentlich höhere Steuer zahlen als der Ehepartner. Grunderwerbsteuer: Nur Ehepartner werden beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von der Grunderwerbsteuer befreit. Doppelte Haushaltführung: Die Anerkennung einer doppelten Haushaltführung kann für Lebenspartner schwierig sein, wenn eine Wohnung zur Hauptwohnung erklärt wird und dies eine doppelte Haushaltführung begründen soll. …Ansehen
Steuerlexikon Anzeigepflichten … Anzeigepflichten bestehen unter anderem in folgenden Fällen: Im Erbfall Innerhalb von drei Monaten nach Bekanntwerden des Erbfalls sind durch den Erwerber (Erbe) alle der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerbe dem Erbschaftsteuerfinanzamt anzuzeigen. Auch eine Schenkung unter Lebenden ist anzeigepflichtig. Kreditinstitute sind verpflichtet das Vermögen anzuzeigen, dass der Erblasser bei ihnen in Verwahrung hatte. …Ansehen
Steuerlexikon Verlustabzug … Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hat entschieden, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug gemäß § 10d EStG nicht bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen kann. …Ansehen
Steuerlexikon Schenkung … Als Schenkung gilt: jede freigiebige Zuwendung unter Lebenden, die zu einer Bereicherung führt. die Bereicherung des Ehegatten durch die Vereinbarung des ehelichen Güterstandes der »Gütergemeinschaft«. die Abfindung aufgrund eines Erbverzichts. der Erwerb durch vorzeitigen Erbausgleich und der Erwerb aufgrund einer Auflage des Schenkenden. Muss der Beschenkte Gegenleistungen für den Erwerb erbringen, so mindern diese die Schenkung, wenn die Gegenleistung bewertbar ist. …Ansehen
Steuerlexikon Kirchliche Zwecke … Verfolgt eine Körperschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (steuerbegünstigte Zwecke) gewährt der Gesetzgeber steuerliche Vergünstigungen. Gewöhnlich gehören gemeinnützige Vereine und Stiftungen zu diesen Körperschaften. Ausschließlichkeit liegt vor, wenn die Körperschaft nur ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verfolgt. Unmittelbarkeit ist gegeben, wenn nur die Körperschaft diese Zwecke verfolgt. Eine Körperschaft verfolgt kirchliche Zwecke …Ansehen