Steuerlexikon Berücksichtigung früherer Erwerbe … Erhält ein Begünstigter (Beschenkter, Erbe) innerhalb von 10 Jahren Vermögensvorteile von derselben Person, so sind diese Erwerbe zusammen zu rechnen und in der Summe der Besteuerung zu unterwerfen. Steuerfolgen ergeben sich, wenn der anzuwendende Freibetrag überschritten wird. Zu bewerten sind die Erwerbe mit ihrem Wert zum Zeitpunkt des Erwerbs. …Ansehen
Steuerlexikon Erbschaftsteuer / Anzeigepflicht … Um Rückfragen zu vermeiden, sollte die Anzeige folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Beruf und Anschrift des Erblassers, des Schenkenden sowie des Erben oder des Beschenkten. …Ansehen
Steuerlexikon Berliner Testament … Zum Schutz des Erbrechts der Kinder wird auch oft eine sogenannte Wiederverheiratungsklausel ins Testament aufgenommen. Diese bestimmt, dass bei Wiederverheiratung des überlebenden Ehepartners für die Kinder sofort der Erbfall eintritt, der durch das Testament bisher noch nicht erfolgte. Die Kinder können aber auch bereits beim ersten Erbfall (Tod des ersten Ehepartners) einen Pflichtteil auf ihr Erbe einfordern. …Ansehen
Steuerlexikon Erbschaftsteuer / Freibetrag - Definition und Erklärung … Welcher Steuersatz zur Anwendung kommt, richtet sich nach der jeweiligen Steuerklasse und damit wiederum nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erbe und Erblasser. Genau berechnen lässt sich die Höhe der Erbschaftsteuer mit unserem Erbschaftsteuerrechner . § 13 ErbStG § 16 ErbStG …Ansehen
Steuerlexikon Erbschaftsteuer … Freibeträge werden in Abhängigkeit vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erbe gewährt. Bei nahen Verwandtschaftsverhältnissen (Eltern – Kinder; zwischen Ehepartnern) kommen grundsätzlich die höchsten Freibeträge zur Anwendung. Des Weiteren unterliegen die Nachlässe einem geringeren Erbschaftssteuersatz. …Ansehen
Steuerlexikon Erbschaftsteuer / Steuersatz - Definition und Erklärung … Wie hoch die steuerliche Belastung ausfällt, richtet sich nach der jeweiligen Steuerklasse des/der Erben; danach, ob die Hinterbliebenen einen Steuerberater beauftragen, der sich um die Regelung der Abgabepflicht nach dem Ableben des Erblassers kümmert. Die Inanspruchnahme eines Steuerberaters kann die Erbschaftssteuer mindern ; nach dem Verwandschaftsgrad des Erben zum Beerbten. …Ansehen
Steuerlexikon Erbfallkosten … Für Erbfallkosten kann ein Pauschbetrag von 15.000,– € abgezogen werden, ohne dass es eines Nachweises bedarf (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Nur bei einem höheren Betrag lohnt sich die Vorlage der Einzelnachweise. Tragen mehrere Erben die angefallenen Aufwendungen gemeinsam, wird die Pauschale nach dem jeweiligen Erbanteil unter den Erben aufgeteilt. …Ansehen
Steuerlexikon Vorweggenommene Erbfolge … Um diesen Steuervorteil voll zu nutzen, ist es sinnvoll – bei entsprechendem Vermögen also alle zehn Jahre – eine relevante Summe bereits vorab seinen späteren Erben zu übertragen. Kindern stehen persönliche Freibeträge jeweils von Mutter und Vater zu, könnten also innerhalb von zehn Jahren von beiden Elternteilen jeweils 400.000,– € steuerfrei erhalten. Sogenannte »Kettenschenkungen« sollten jedoch vermieden werden. …Ansehen
Steuerlexikon Gesamtrechtsnachfolge … Die Gesamtrechtsnachfolge spielt insbesondere im Erbfall eine Rolle. Bei der Gesamtrechtsnachfolge gehen die Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis und nicht nur einzelne Rechtspositionen auf den Rechtsnachfolger über. Dies gilt jedoch bei der Erbfolge nicht für Zwangsgelder. Erben haben für die aus dem Nachlass zu entrichtenden Schulden nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten einzustehen. …Ansehen
Steuerlexikon Förderzeitraum … Stirbt der Bezugsberechtigte der Eigenheimzulage dann erlischt die Förderung, falls der Erbe nicht die Voraussetzungen für den Bezug der Eigenheimzulage erfüllt. Kann der Erbe jedoch die Förderung wahrnehmen, beginnt der Förderzeitraum nicht neu, sondern dem Erbe steht nur die restliche Förderzeit zu. …Ansehen