Produkt Mit Handwerkern und Haushaltshilfen Steuern sparen … Vom Steuerbonus für haushaltsnahe Hilfen und Handwerkerleistungen profitieren auch Sie! Fast jeder nimmt in seinem Privathaushalt die Dienste eines Unternehmens in Anspruch oder leistet sich eine angestellte Hilfe – z.B. für die Reinigung der Wohnung oder die Versorgung im Pflegefall. Begünstigt sind Aufwendungen für Ihre Einkommensteuer ermäßigt sich um geringfügige Beschäftigungen (sog. Minijobs) im Privathaushalt (§ 35a Abs. 1 EStG) 20 % der Aufwendungen, höchstens um 510,– € jährlich (wird erreicht …Ansehen
Produkt Krankheitskosten: So werden sie in der Steuererklärung berücksichtigt … Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art. Diese sind dem Grunde nach in voller Höhe abziehbar, wirken sich jedoch nur aus, soweit sie – zusammen mit anderen außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art – die sog. zumutbare Belastung überschreiten. Zu den steuerbegünstigten Krankheitskosten zählen Aufwendungen für Maßnahmen, die nach den Erkenntnissen und Erfahrungen der Heilkunde und nach den Grundsätzen eines gewissenhaften Arztes der Heilung einer bestimmten …Ansehen
Produkt Wenn Schüler und Studenten jobben … Viele Schüler und Studenten jobben neben dem Studium und möchten ihren Verdienst möglichst brutto für netto kassieren. Und dafür stehen die Chancen gar nicht mal schlecht: Denn gerade für Schüler und Studenten gibt es im Arbeitsrecht, im Sozialrecht und im Steuerrecht eine Fülle von speziellen Regelungen. Wichtig ist insbesondere zu wissen, wann Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen sind, was steuerlich zu beachten ist und welche Auswirkungen der Verdienst auf den von den Eltern gezahlten Unterhalt …Ansehen
Produkt Vorsteuerabzug aus Rechnungen: Gezahlte Umsatzsteuer zurückbekommen … Beziehen Sie für Ihr Unternehmen Waren oder Dienstleistungen von einem anderen Unternehmen und wird Ihnen dabei Umsatzsteuer in Rechnung gestellt (= Vorsteuer), dürfen Sie sich die von Ihnen an das andere Unternehmen im Rechnungsbetrag zu zahlende Steuer vom Finanzamt zurückholen. Voraussetzung ist, Sie führen Leistungen aus, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Die aus Ihren Eingangsrechnungen resultierende Vorsteuer machen Sie zunächst in Ihren Umsatzsteuer- Voranmeldungen und dann zusammengefasst …Ansehen
Produkt Geschäftsreisen: Privaten PKW für betriebliche Fahrten nutzen und Steuern sparen … Liegt die betriebliche Nutzung Ihres Pkw zwischen 10 % und 50 %, so haben Sie als Selbstständiger die Wahl, ob Sie das Fahrzeug lieber als Betriebsvermögen oder als Privatvermögen behandeln möchten. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, welche Vorteile Sie beim betrieblichen Einsatz Ihres privaten Pkw oder auch Motorrads haben. Oft wird ohne weitere Überlegung das Auto dem Betriebsvermögen zugeordnet in der Annahme, mit einem Geschäftswagen steuerlich besser wegzukommen. Aber das kann ein Irrtum sein. Wenn …Ansehen
Produkt Fahrtenbuch richtig führen: So erfassen Sie die Privatnutzung Ihres Geschäftswagens … Viele Selbstständige haben einen Betriebs-Pkw und nutzen diesen nicht ausschließlich, aber überwiegend betrieblich. Die Folge: Die gesamten Kosten des Pkw werden dann als Betriebsausgaben erfasst. Allerdings ist zur Korrektur der privat zurückgelegten Fahrten ein privater Nutzungsanteil zu ermitteln. Damit wird der Teil der Betriebsausgaben wieder neutralisiert, der eigentlich der privaten Verwendung des Betriebs-Pkw zuzuordnen ist. Welche Methode Ihnen für die Ermittlung des Privatanteils offensteht …Ansehen
Produkt Gewinnermittlung: Grundlagen für Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung … Die meisten betrieblichen Vorgänge führen früher oder später zum Zu- oder Abfluss von Geld. Geldbewegungen stehen bei der Gewinnermittlung über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) im Mittelpunkt. Denn dieser steuerlichen Gewinnermittlungsmethode liegt das sogenannte Zufluss- und Abflussprinzip zugrunde (§ 11 EStG). Auswirkungen auf den Gewinn haben damit grundsätzlich nur Einnahmen und Ausgaben, die das betriebliche Geldvermögen verändern. Einnahmen sind in dem Jahr als Betriebseinnahmen zu berücksichtigen …Ansehen
Produkt Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz: Wahl und Wechsel der Gewinnermittlungsart … Sie ermitteln derzeit Ihren Gewinn durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)? Dies ist auch die Gewinnermittlungsart, bei der für Sie der Verwaltungsaufwand am geringsten ist. Wesentlich mehr buchhalterische Arbeiten erfordert die Aufstellung einer Bilanz und daraus folgend die Gewinnermittlung durch den Betriebsvermögensvergleich. Haben Sie dennoch schon mal mit dem Gedanken gespielt, Ihre Gewinnermittlungsart umzustellen oder sind Sie hierzu vielleicht sogar verpflichtet? In diesem Beitrag …Ansehen
Produkt Freiberuflich oder gewerblich: Wissen, worauf es ankommt … Wenn Sie im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit Einkünfte erzielen, kann es sich hierbei um Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG), Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) oder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG) handeln. Diese Einkunftsarten gehören zu den sogenannten Gewinneinkünften, bei denen der Gewinn besteuert wird. Eine wichtige und gegebenenfalls auch teure Konsequenz von Gewinneinkünften: Auch die Wirtschaftsgüter des Betriebs selbst unterliegen der Besteuerung, d.h …Ansehen
Produkt Existenzgründung: Anmeldung Ihres Betriebs bei Gemeinde und Finanzamt … Wenn Sie sich selbstständig machen, also einen Betrieb eröffnen, müssen Sie Ihre Tätigkeit innerhalb eines Monats anmelden (§ 138 Abs. 4 AO). Die einmonatige Anmeldefrist beginnt mit Aufnahme des Geschäftsbetriebs. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht nach, kann gegen Sie ein Bußgeld festgesetzt werden. Die Anmeldepflicht gilt unabhängig davon, ob Sie Ihre selbstständige Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausüben möchten. Welchen Weg Sie bei der Anmeldung beschreiten müssen, hängt davon ab: Gründen …Ansehen