Selbstständige müssen private Telefonnutzung versteuern

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Selbstständige müssen für die private Mitbenutzung des betrieblichen Telefons einen Privatanteil versteuern - oft einige Hundert Euro im Jahr. Anders dagegen Arbeitnehmer. Bei Ihnen ist die private Nutzung von betrieblichem Telefon, Internetanschluss oder Handy steuerfrei (§ 3 Nr. 45 EStG). Ein selbstständiger Rechtsanwalt klagte dagegen, weil er darin eine Verletzung des Verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes sah.

Der BFH sieht das leider anders (BFH-Urteil vom 21.6.2006, Az. XI R 50/05, DB 2006 S. 1816). Für die unterschiedliche steuerliche Behandlung gäbe es sachlich einleuchtende Gründe: Der Arbeitgeber habe ein finanzielles Interesse daran, die private Mitbenutzung des betrieblichen Telefons durch seine Arbeitnehmer in Grenzen zu halten. Bei einem Selbstständigen dagegen bestehe kein vergleichbarer Kontrollmechanismus. Auch liege erfahrungsgemäß das Interesse eines Unternehmers eher darin, betriebliche Einrichtungen zulasten des steuerlichen Gewinns privat zu nutzen. Deshalb durfte der Gesetzgeber die steuerfreie private Telefonnutzung auf Arbeitnehmer beschränken.

Es bleibt also dabei: Als Freiberufler oder Gewerbetreibender müssen Sie leider weiterhin einen Privatanteil für die private Telefonnutzung versteuern.


Weitere Informationen zu »Entnahmen aus dem Betriebsvermögen« finden Sie im »SteuerSparBerater business«.

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