Bedürftige Kinder erhalten 20 Euro Sofortzuschlag
Für die gestiegenen Lebenshaltungskosten von Kindern gibt es nun einen Zuschuss.

Bedürftige Kinder erhalten 20 Euro Sofortzuschlag

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Kinder und Jugendliche aus Haushalten, die existenzsichernde Mindestsicherungsleistungen beziehen, erhalten seit Juli 2022 einen Sofortzuschlag zu ihrem Regelsatz von 20,– € im Monat.

Das betrifft Kinder und Jugendliche, deren Familien angewiesen sind auf Grundsicherungsleistungen (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) oder auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz, sowie Kinder von Eltern, die den Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz erhalten.

Der Höchstbetrag beim Kinderzuschlag wird damit von 209,– € auf monatlich 229,– € pro Kind erhöht.

Wofür genau sind die 20 Euro Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die genug verdienen, um ihren eigenen Bedarf zu decken, deren Einkommen (plus Kindergeld und ggf. Wohngeld) aber nicht oder nur knapp zur Existenzsicherung der gesamten Familie reicht. Mit einer Neuregelung in § 72 Abs. 1 SGB II besteht ein Anspruch auf den Sofortzuschlag auch dann, wenn ein Kind nur einen Anspruch auf eine Bildungs- und Teilhabeleistung hat oder das Kind aufgrund der Anrechnung des Kindergeldes selbst nicht hilfebedürftig ist (weil es z.B. Unterhaltszahlungen bekommt).

Der monatliche 20-Euro-Zuschlag soll eine Übergangslösung bis zur Einführung der von der Regierungskoalition geplanten Kindergrundsicherung sein. Damit erkennt die Bundesregierung im Grunde an, dass die Regelsätze für Kinder und Jugendliche unzureichend sind. Mit der Einführung einer Kindergrundsicherung soll dann eine Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Aufgrund welcher Berechnung der Zuschlag von 20,– € im Monat zustande kommt und ob damit das Existenzminimum abgedeckt werden soll, geht aus dem Gesetzentwurf nicht hervor. Der Sofortzuschlag soll laut Gesetzesbegründung die erforderlichen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts von Kindern um einen zusätzlichen Betrag ergänzen, der unabhängig von der geltenden Höhe der Regelbedarfe oder anderer Bedarfe erbracht wird.

Bei Anträgen auf Grundsicherungsleistungen, die 2022 gestellt werden, gelten nach wie vor erleichterte Bedingungen. So wird in der Regel unterstellt, dass Antragsteller keine Ersparnisse haben, die einem Leistungsanspruch entgegenstehen. Zudem wird aktuell nicht geprüft, ob die Unterkunftskosten angemessen sind.

Wann kommt die Kindergrundsicherung?

Geplant ist derzeit, dass eine im März 2022 gebildete Arbeitsgruppe des Bundesfamilienministeriums, das seit dem 25.4.2022 von Lisa Paus (Grüne) geleitet wird, bis Ende 2023 ein Konzept für eine Kindergrundsicherung erarbeitet. Dazu sollen auch Länder, Verbände, Vereine und Stiftungen gehört werden.

Damit steht allerdings auch schon fest, dass die Kindergrundsicherung nicht zeitgleich mit dem geplanten Bürgergeld eingeführt wird, das künftig die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) ersetzen soll, denn Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat den Start des Bürgergeldes bereits für den 1.1.2023 angekündigt.

(MS)

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