Was hat sich geändert?

  • Die Abgabe der Steuererklärung per ELSTER erlaubt das Bundesfinanzministerium seit der Steuererklärung 2021 nur noch mit ELSTER-Zertifikat.
  • Zuvor konnten Sie beim ELSTER-Versand Ihre Steuererklärung den Versand ohne elektronische Unterschrift auswählen. Dabei drucken Sie zusätzlich eine verkürzte Steuererklärung aus, die sog. komprimierte Steuererklärung, die Sie dann unterschrieben per Post an das Finanzamt schicken. Diese Variante erlaubt das Bundesfinanzministerium seit der Steuererklärung 2021 nicht mehr.

Was empfehlen wir Ihnen?

  • Wenn Sie bisher noch kein Zertifikat zum ELSTER-Versand verwendet haben, können Sie dieses leicht beantragen. Dafür benötigen Sie lediglich ein ELSTER-Konto, welches ein kostenfreies Zertifikat der Finanzverwaltung beinhaltet. Infos zur Registrierung finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung unter
    www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl/hinweis2
  • Unser Tipp: Erledigen Sie die Registrierung frühzeitig, da es ein paar Tage dauert, bis Sie das Verfahren nach der Einrichtung Ihres ELSTER-Kontos nutzen können.

Wichtig: Möchten Sie kein ELSTER-Konto einrichten, haben Sie weiterhin anstelle des Versands per ELSTER die Möglichkeit, die amtlichen Formulare aus der SteuerSparErklärung auszudrucken und per Post ans Finanzamt zu senden.

Sollten Sie noch Fragen zum ELSTER-Versand über die SteuerSparErklärung haben, wenden Sie sich bitte an unseren Software-Support unter 0800 30 70 900 (gebührenfrei).

Ihr Team der SteuerSparErklärung