Abschnitt V 31.3 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht

V. – Erhebung → V 31 – Säumniszuschläge

Titel: Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DA-KG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt V 31.3 DA-KG – Rechtsbehelf und Korrektur

(1) 1Bei Streitigkeiten über Säumniszuschläge hat die Familienkasse einen Abrechnungsbescheid gem. § 218 Abs. 2 AO (vgl. Vordruck "Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO") zu erlassen. 2Gegen den Abrechnungsbescheid ist als Rechtsbehelf der Einspruch gegeben.

(2) Abrechnungsbescheide können nach Maßgabe der §§ 129 bis 131 AO korrigiert werden.