Abschnitt V 31.3 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht
V. – Erhebung → V 31 – Säumniszuschläge
Abschnitt V 31.3 DA-KG – Rechtsbehelf und Korrektur
(1) 1Bei Streitigkeiten über Säumniszuschläge hat die Familienkasse einen Abrechnungsbescheid gem. § 218 Abs. 2 AO (vgl. Vordruck KG 93) zu erlassen. 2Gegen den Abrechnungsbescheid ist als Rechtsbehelf der Einspruch gegeben.
(2) Abrechnungsbescheide können nach Maßgabe der §§ 129 bis 131 AO korrigiert werden.