Abschnitt V 29.1 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht

V. – Erhebung → V 29 – Zahlungsverjährung

Titel: Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DA-KG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt V 29.1 DA-KG – Gegenstand der Verjährung

1Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, insbesondere der Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes und der Erstattungsanspruch i. S. v. § 37 Abs. 2 AO (Rückforderungsanspruch), unterliegen einer besonderen Zahlungsverjährung (§§ 228 ff. AO). 2Die Zahlungsverjährung führt zum Erlöschen des Anspruchs (§§ 232, 47 AO).