Abschnitt V 22.2 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht
IV. – Korrektur von Kindergeldfestsetzungen → V 22 – Korrektur einer materiell fehlerhaften Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 3 EStG
Abschnitt V 22.2 DA-KG – Korrekturzeitraum
1Eine betragsmäßige, materiell fehlerhafte Kindergeldfestsetzung ist durch eine Aufhebung der Festsetzung oder eine geänderte Festsetzung zu korrigieren. 2Diese Korrektur ist von dem auf die Bekanntgabe der Aufhebung bzw. der geänderten Festsetzung folgenden Monat an - in die Zukunft gerichtet - vorzunehmen.