Abschnitt V 20.2 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht
IV. – Korrektur von Kindergeldfestsetzungen → V 20 – Korrektur von Folgebescheiden nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO
Abschnitt V 20.2 DA-KG – Korrekturzeitraum
Die Korrektur des betroffenen Bescheides kann sowohl mit Wirkung für die Vergangenheit als auch mit Wirkung für die Zukunft erfolgen.