Abschnitt V 17.1.4 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht

V 17 – Aufhebung oder Änderung aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel nach § 173 AO → V 17.1 – Änderung zu Ungunsten des Berechtigten

Titel: Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DA-KG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt V 17.1.4 DA-KG – Rechtserheblichkeit der Tatsachen oder Beweismittel

1Maßgeblich für die Rechtserheblichkeit von Tatsachen und Beweismitteln ist, dass die Familienkasse bei deren rechtzeitiger Kenntnis mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einem höheren oder niedrigeren Kindergeldanspruch gelangt wäre. 2Ein Bescheid darf wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen und Beweismittel nur aufgehoben oder geändert werden, wenn die Familienkasse bei ursprünglicher Kenntnis der Tatsachen oder Beweismittel anders entschieden hätte. 3Hierbei ist entscheidend, wie die Familienkasse bei Kenntnis bestimmter Tatsachen oder Beweismittel einen Sachverhalt nach der damaligen Rechtsprechung des BFH sowie den damals bindenden Verwaltungsanweisungen in ihrem ursprünglichen Bescheid gewürdigt hätte.