Abschnitt R 11.1 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht

III. – Finanzgerichtsverfahren → R 11 – Gang des finanzgerichtlichen Verfahrens

Titel: Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DA-KG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt R 11.1 DA-KG – Amtsermittlungsgrundsatz nach § 76 FGO

1Im finanzgerichtlichen Verfahren erforscht das Gericht nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO den Sachverhalt von Amts wegen. 2Die Beteiligten haben nach § 76 Abs. 1 Satz 3 FGO ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben und sich auf Anforderung des Gerichts zu den von den anderen Beteiligten vorgebrachten Tatsachen zu erklären.