Wenn man Geld geschenkt bekommt, um es zu spenden...

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Ein Ehemann schenkt seiner Frau einen hohen Geldbetrag – mit der Auflage, dass sie das Geld an eine bestimmte Organisation spenden soll. Handelt es sich dabei dann um eine freiwillige Spende, die die Ehefrau in der Steuererklärung geltend machen kann?

Der BFH hat entschieden – erfreulicherweise zugunsten der Ehefrau. Sie kann die Spende steuerlich im Rahmen der Sonderausgaben geltend machen. Allerdings nur unter zwei Voraussetzungen:

  • die Ehegatten müssen zusammen veranlagt werden und

  • die Auflage, den Geldbetrag einem gemeinnützigen Verein zu spenden, muss im Schenkungsvertrag festgehalten werde.

Im vorliegenden Fall verwies der BFH die Sache an das vorinstanzliche Finanzgericht zurück. Dieses muss jetzt klären, ob die zweite Voraussetzung in diesem speziellen Fall tatsächlich erfüllt war, ob also im Schenkungsvertrag eindeutig geregelt war, dass die Ehe frau das Geld an eine bestimmte Organisation zu spenden hatte (BFH-Urteil vom 15.1.2019, X R 6/17).

Wenn das Finanzgericht dann seinerseits zu dem Ergebnis kommt, dass die Voraussetzung erfüllt ist, muss der Spendenabzug gewährt werden. Der BFH erklärte in seinem Urteil, die erforderliche Freiwilligkeit sei auch dann zu bejahen, wenn die Ehefrau als Spenderin zu der Zuwendung zwar rechtlich verpflichtet gewesen sei, diese Verpflichtung aber ihrerseits freiwillig eingegangen sei – sie war schließlich nicht gezwungen, in den Schenkungsvertrag einzuwilligen.

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