Pilgerreisen: Können Sie die Kosten von der Steuer absetzen?

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Beliebte Ziele für Pilgerreisen und Studienreisen sind Italien oder Israel. Die Reise unternehmen Sie aber meist aus privaten Gründen. Und deshalb erkennt das Finanzamt die Kosten steuerlich nicht an.

Ausnahme: Ihre Aufwendungen für eine Studienreisen sind Werbungskosten, wenn die Reise so gut wie ausschließlich beruflich veranlasst ist. Dass Sie die Reise aus privatem Interesse unternehmen, muss nahezu ausgeschlossen sein.

Im Einzelfall ist die Entscheidung schwierig, ob die Teilnahme an einer Studienreise beruflich veranlasst ist oder nicht. Das gilt z.B. dann, wenn die entsprechende Veranstaltung während der Urlaubszeit oder an touristisch interessanten Orten stattfindet, es sich um Gruppenreisen handelt oder auch allgemein bildende Themen Inhalt der Veranstaltung sind. In diesen Fällen unterstellt das Finanzamt meist, dass private Gründe für die Teilnahme mit entscheidend waren und lehnt einen Werbungskostenabzug ab.
 
In diesen Fällen war die Teilnahme an einer Studienreise beruflich veranlasst:
  • Studienreise einer Religionslehrerin nach Israel, um die dortige Partnerschule zu besuchen. Der Bundesfinanzhof muss über diesen Fall allerdings noch entscheiden (Finanzgericht Münstervom15.11.2001,EFG2002 S. 969; Az.der Revision VIR 36/02).
  • Gruppenreise eines Religionslehrers nach Israel bei einer Lehrerfortbildung (Niedersächsisches Finanzgericht vom 21.6.1995, EFG 1995 S. 1049).

In diesen Fällen war die Teilnahme an einer Studienreise nicht beruflich veranlasst:

  • Bildungsgruppenreise eines Angestellten im kirchlichen Dienst nach Israel (BFH-Urteil vom 30.4.1993, BStBl. 1993 II S. 674).
  • Pilgerreise eines katholischen Priesters zum Wallfahrtsort Lourdes in Frankreich (BFH-Urteil vom 9.12.2003, BFH/NV 2004, 768).
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