Berufskraftfahrer: Neue Qualifikationsmaßnahmen steuerlich absetzbar

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Ab September 2008 müssen Berufskraftfahrer im Personenverkehr regelmäßig eine berufliche Weiterbildung absolvieren. Für Anfänger in diesem Beruf  ist außerdem der Erwerb einer neuen Grundqualifikation Pflicht. Wir erklären Ihnen, wie die Kosten steuerlich zu behandeln sind.

Bei den Aufwendungen für die alle fünf Jahre fällige Weiterbildung handelt es sich um Werbungskosten, die auf der Anlage N eingetragen werden.

Die Kosten der Grundqualifikation, die Berufsanfänger neben dem Führerschein erwerben müssen, sind als Berufsausbildungskosten im Rahmen der Sonderausgaben abziehbar. In der Steuererklärung finden Sie den entsprechenden Eintrag auf dem Mantelbogen.

Die Kosten sind in beiden Fällen nur soweit abziehbar, wie der Arbeitgeber sie nicht erstattet (OFD Münster, Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 6/2008 vom 20.2.2008).

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