Arbeitnehmer-Darlehen: beruflich bedingt oder Kapitalvermögen?

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Meist ist der Fall ja umgekehrt: Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber ein Darlehen, z.B. in Form eines Lohnvorschusses. Aber auch Darlehen an den Arbeitgeber kommen vor. Was müssen Sie dabei steuerlich beachten - besonders dann, wenn der Arbeitgeber das Darlehen nicht zurückzahlen kann?

Ein Arbeitnehmer kann seinem Arbeitgeber aus zwei Gründen ein Darlehen geben:

  1. Es kommt ihm auf die Zinsen an. Dann steht das Thema "Kapitalvermögen" im Vordergrund.
  2. Der Arbeitnehmer will durch das Darlehen seinen Arbeitsplatz sichern. Dann sind die Zinsen für das Darlehen Arbeitslohn. Folge Steuerpflicht und Sozialversicherungspflicht!

Was passiert nun, wenn der Arbeitgeber das Darlehen nicht zurückzahlen kann, zum Beispiel aufgrund einer Insolvenz? Dann wird die Einordnung des Darlehens in die Kategorien "beruflich veranlasst" oder "Kapitalvermögen" erneut wichtig.

Denn nur bei einem beruflich veranlassten Darlehen kann der Arbeitnehmer die ausgefallene Darlehensforderung als Werbungskosten geltend machen. Der richtige Zeitpunkt dafür ist die Steuererklärung für das Jahr, in dem klar wird, dass das Darlehen wertlos ist

Bei Kapitaleinkünften allerdings gilt: Wenn der Arbeitnehmer sein Geld nicht zurückbekommt, handelt es sich um einen rein privaten Vorgang. Mit der Folge, dass er die ausgefallene Forderung nicht steuerlich geltend machen kann.

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