Neu ab 2019: Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen und Hybridfahrzeuge

 - 

Grundsätzlich muss die private Nutzung eines Dienstwagens mit einem Prozent des inländischen Listenpreises für jeden Kalendermonat versteuert werden. Für E-Autos und Hybridautos wird das ab nächstem Jahr günstiger!

Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert auf 0,5 Prozent. Einer entsprechenden Gesetzesänderung hat der Bundesrat am 23.11.2018 zugestimmt.

Nach einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurden auch extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge in die Neuregelung einbezogen – vorausgesetzt, die Reichweite des Elektroantriebs beträgt mindestens 50 Kilometer und ein bestimmter CO2-Wert wird nicht überschritten.

Weitere News zum Thema
  • [] Die Arbeitsagenturen helfen auch Beschäftigten bei der Weiterbildung – seit Anfang 2019 noch mehr als bislang. Das gehört zur Qualifizierungsoffensive, die die Bundesregierung ausgerufen hat. Sie soll Beschäftigten die Chance geben, angesichts der schnellen mehr

  • [] Die meisten Arbeitnehmer haben in Deutschland Anspruch auf Bildungsurlaub. Sie können bis zu fünf Tage pro Kalenderjahr bezahlt an einer Weiterbildung teilnehmen. Dabei kann es sowohl um eine berufliche Fortbildung als auch um allgemeine und politische mehr

  • [] Eine Verletzung bei Verfolgung eines Diebes kann ein Arbeitsunfall sein, aber nicht, wenn es nur um die eigene Geldbörse geht. mehr

Weitere News zum Thema