Neu ab 2019: Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen und Hybridfahrzeuge

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Grundsätzlich muss die private Nutzung eines Dienstwagens mit einem Prozent des inländischen Listenpreises für jeden Kalendermonat versteuert werden. Für E-Autos und Hybridautos wird das ab nächstem Jahr günstiger!

Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert auf 0,5 Prozent. Einer entsprechenden Gesetzesänderung hat der Bundesrat am 23.11.2018 zugestimmt.

Nach einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurden auch extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge in die Neuregelung einbezogen – vorausgesetzt, die Reichweite des Elektroantriebs beträgt mindestens 50 Kilometer und ein bestimmter CO2-Wert wird nicht überschritten.

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