Übungsleiter: Steuerlich begünstigte nebenberufliche Tätigkeiten

Für Übungsleiter gibt es einen Steuerfreibetrag in Höhe von 3.000 Euro jährlich (bis 2020: 2.400 Euro jährlich) gemäß § 3 Nr. 26 EStG (Einkommensteuergesetz), die sogenannte Übungsleiter-Pauschale. Davon profitieren vor allem Ausbilder und Betreuer in Vereinen im Amateursport, aber auch viele andere ehrenamtlich Tätige.

Eine Aufzählung zahlreicher Einzelfälle, in denen es diese Pauschale gibt, enthalten die Verfügungen der OFD Frankfurt vom 2.9.2019 und des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 19.9.2019. Sie finden diese beiden Verfügungen hier:

Kommt die Übungsleiter-Pauschale nicht in Betracht, sollte geprüft werden, ob stattdessen in der Einkommensteuererklärung der Ehrenamtsfreibetrag in Höhe von 840 Euro jährlich (bis 2020: 720 Euro jährlich) beansprucht werden kann. Dazu finden sich Ausführungen in der bayerischen Verfügung. Diese Freibeträge gibt es aber nur, wenn für das Ehrenamt auch ein Entgelt gezahlt wird.