Steuerberatungskosten mindern die Erbschaftsteuer

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Stirbt ein Steuerbürger, sind Sie als Erbe und Rechtsnachfolger für dessen steuerliche Pflichten verantwortlich. Damit ist seine Abgabepflicht auch Ihre Abgabepflicht. Immerhin mindern die Kosten für einen Steuerberater Ihre Erbschaftsteuer. Das gilt auch dann, wenn Sie berichtigte Steuererklärungen anfertigen lassen.

Das geht aus einem Urteil des FG Baden-Württemberg hervor, das mit dieser Entscheidung der Verwaltungsauffassung widerspricht.

Im entschiedenen Fall hatte die Klägerin nach dem Tod ihres Vaters als Alleinerbin in ihrer Erbschaftsteuererklärung Aufwendungen für die Erstellung berichtigter Einkommensteuererklärungen geltend gemacht. Die berichtigten Steuererklärungen waren nötig, um Kapitalerträge nachzuerklären, die ihr Vater in der Schweiz erzielt hatte. Das Finanzamt erkannte die dafür angefallenen Kosten in Höhe von 9.856 Euro nicht an.

Anders das FG Baden-Württemberg. Die Richter erklärten, die Steuerberatungskosten gehörten zu den abziehbaren Nachlassverbindlichkeiten. Denn die Verpflichtung, unvollständige Steuererklärungen zu berichtigen, sei auf die Klägerin als Erbin übergegangen. Komme diese ihrer Nacherklärungspflicht nach, erfülle sie eine bereits bestehende Verpflichtung des Erblassers.

Dass die Erbin die Erklärungspflichten auch ohne Steuerberater hätte erfüllen können, stand dem Abzug nicht entgegen. der Fiskus müsse die Entscheidung, einen Steuerberater zu beauftragen, akzeptieren, so die Richter (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.5.2019, Az. 7 K 2712/18; Az. der Revision beim BFH: II R 30/19).

Übrigens sind auch die Einkommensteuerschulden des Verstorbenen als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar. Mehr dazu lesen Sie hier.

(MB)

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