Früh in Rente plus 5.000,- € im Monat

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Frührentner können im Jahr 2020 ausnahmsweise bis zu 44.590,- € (= Bezugsgröße 3.185,- € x 14 Monate) zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne dass dieser Hinzuverdienst auf ihre Rente angerechnet wird. Wer ab April 2020 diese Mehrarbeit in Kauf nimmt, kann monatlich bis zu 4.954,- € brutto (= 44.590,- € : 9 Monate) hinzuverdienen. Somit kommt es im Jahr 2020 nicht zur Teilrente.

Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) reagiert mit einem sogenannten Sozialschutz-Paket auf die Corona-Pandemie, um deren soziale und ökonomische Folgen abzufedern.

Ein Baustein des geplanten Gesetzes, das bereits am kommenden Sonntag in Kraft treten soll, ist die befristete Anhebung der Verdienstgrenze für Rentnerinnen und Rentner, die bereits vor der persönlichen Regelaltersgrenze in den Ruhestand getreten sind, aber noch nebenbei arbeiten (wollen).

Damit will die Bundesregierung jüngere Rentnerinnen und Rentner in aktuell besonders benötigten Arbeitsstellen dazu ermuntern, vorübergehend wieder ins Berufsleben zurückzukehren.

Nach dem Willen der Regierung sollen Bezieher einer gesetzlichen Rente zwischen dem 63. Geburtstag und der derzeitigen Altersgrenze von 65 Jahren und neun Monaten im Jahr 2020 statt höchstens 6.300,- Euro, wie seit Juli 2017 die Regel, ausnahmsweise bis zu 44.590,- Euro neben ihrer Rente hinzuverdienen dürfen.

Ein Rentner, der die Altersgrenze noch nicht erreicht und in diesem Jahr noch nicht gearbeitet hat, dürfte damit in den kommenden neun Monaten dieses Jahres monatlich fast 5.000,- Euro verdienen, ohne dass seine Rente gekürzt wird.

Laut Sozialschutzgesetz, das noch in dieser Woche verabschiedet werden soll, wird § 302 SGB VI um einen entsprechenden Absatz 8 ergänzt.

(MS)

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