Wurde Ihre Lebensversicherung verkauft?
Anbieter verkauft Lebensversicherung - solche Übertragungen passieren derzeit häufiger.

Wurde Ihre Lebensversicherung verkauft?

 - 

Haben Sie vor Jahren eine Lebensversicherung (LV) abgeschlossen? Und nun erfahren Sie plötzlich, dass Ihr Versicherer Ihren Lebensversicherungsvertrag weiterverkauft hat? Dann sollten Sie genau aufpassen, was mit Ihrem Vertrag beziehungsweise Ihrer zusätzlichen Altersvorsorge passiert.

Grundsätzlich gilt bei solchen Millionen-Deals (im Fachjargon »Run-Off« genannt): Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) muss zustimmen.

Auch gut für die Kundinnen und Kunden: Die Behörde ist gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob der neue Vertragspartner alle Pflichten aus den übernommenen Verträgen zuverlässig erfüllen kann. Sie und andere Kunden dürfen also nicht schlechter gestellt werden als bisher.

Wir empfehlen deshalb:

  • Sie sollten zunächst einmal Ruhe bewahren und Ihren Vertrag nicht vorschnell kündigen. Dagegen spricht vor allem, dass ältere Verträge häufig noch eine hohe Garantieverzinsung bieten. Auch die sogenannten Bewertungsreserven und die bereits zugesicherten Überschüsse, von denen die Versicherten bei der Auszahlung profitieren, bleiben im Versicherungskollektiv erhalten bzw. sind weiter zu erfüllen.

  • Vorzeitige Kündigungen sind außerdem häufig mit deutlichen Einbußen verbunden. Es kann passieren, dass Kunden auch nach vielen Jahren der Einzahlung dann weniger zurückbekommen, als an Beiträgen geleistet wurde.

  • Trotzdem sollten Sie auf jeden Fall Ihre jährliche Standmitteilung lesen und diese mit den entsprechenden Mitteilungen der vergangenen Jahre vergleichen. Hat sich darauf – auf nicht nachvollziehbare Weise – etwas verändert oder offensichtlich verschlechtert, sollten Sie dies von unabhängiger Seite, etwa von einer Verbraucherzentrale, prüfen lassen. Auch eine Beschwerde bei der BaFin ist möglich.

Lesen Sie dazu auch:

Wie können Lebensversicherungen vor der Erbschaftsteuer bewahrt werden?

Bei Kapitallebens- und Risikolebensversicherungen lassen sich Erbschaft- und Schenkungsteuer komplett einsparen. Doch dafür muss eine bestimmte Vertragsgestaltung erfüllt sein.

weiterlesen

(AI)

Weitere News zum Thema
  • [] Deutschland – Erbenland: Billionen werden in den nächsten Jahren in Deutschland vererbt. Doch Deutschland ist auch Demenzland. Daher sind Testamente unter Umständen wenig wert. Über einen solchen Fall entschied das Oberlandesgericht Celle. Es ging um mehr

  • [] Der Teil des Gehalts, der an die gesetzliche Rentenversicherung und die anderen Sozialversicherungen geht, ist im Falle einer Pfändung geschützt. Nicht klar war das bislang bei der betrieblichen Altersversorgung. Das hat das Bundesarbeitsgericht nun geklärt mehr

Weitere News zum Thema