Hinterbliebenenrente kann wieder aufleben
Nicht wenige Menschen entschließen sich nach dem Tod ihres Ehepartners nochmals zu einer Eheschließung. Wenn dann auch der zweite Ehepartner verstirbt, gilt sicherlich nicht der erste Gedanke der Hinterbliebenenrente. Doch ganz vergessen sollte man sie nicht. In diesem Fall kann auch die nach dem Tod des ersten Ehepartners gezahlte Hinterbliebenenrente wiederaufleben. Das Gleiche gilt im Falle einer rechtskräftigen Scheidung.

Hinterbliebenenrente kann wieder aufleben

 - 

Nicht wenige Menschen entschließen sich nach dem Tod ihres Ehepartners nochmals zu einer Eheschließung. Wenn dann auch der zweite Ehepartner verstirbt, gilt sicherlich nicht der erste Gedanke der Hinterbliebenenrente. Doch ganz vergessen sollte man sie nicht. In diesem Fall kann auch die nach dem Tod des ersten Ehepartners gezahlte Hinterbliebenenrente wiederaufleben. Das Gleiche gilt im Falle einer rechtskräftigen Scheidung.

Wenn Sie als Witwe oder Witwer wieder heiraten und damit Ihre Hinterbliebenenrente verlieren, versüßt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung das zunächst mit einer Abfindung Ihrer bisherigen Witwen- oder Witwerrente. Bei der erstmaligen Wiederheirat erhalten Sie das 24-Fache Ihrer monatlichen Rente als Abfindung. Geregelt ist das in § 107 SGB VI.

Trotz des von der Rentenversicherung gezahlten Trostpflasters für den Rentenverlust kommt die früher bezogene (und eigentlich abgefundene) Rente später unter Umständen noch einmal ins Spiel – und zwar in zwei Fällen: bei einer Scheidung der neu geschlossenen Ehe und bei einem Tod des (neuen) Ehepartners.

Bei Scheidung: Alte Rente lebt auf

Auch Alter schützt vor Scheidung nicht. Gut zu wissen ist daher: Nach einer Scheidung lebt – auf Antrag – die vorherige Hinterbliebenenrente wieder auf. Die Witwen-/ Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten ist in § 46 Abs. 3 SGB VI geregelt.

Diese Rente erhält, wer nach dem Tod des früheren Partners wieder geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hat, wenn die neue Verbindung aufgelöst oder aufgehoben wurde.

Wenn der neue Partner stirbt: Die höhere Rente wird gezahlt

Auch bei einem Tod des neuen Ehepartners lebt die alte Hinterbliebenenrente wieder auf. Das ist besonders dann wichtig, wenn durch die neue Ehe (noch) kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente entstanden ist. In diesem Fall besteht wieder Anspruch auf die frühere Hinterbliebenenrente.

Gegebenenfalls besteht aber aus beiden Ehen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Doch die Vorteile hieraus sind begrenzt, denn in diesem Fall wird nur die höhere Rente ausgezahlt. Geregelt ist das in § 90 Abs. 1 SGB VI.

Aber das bedeutet immerhin: Wer erleben muss, dass auch sein neuer Ehepartner stirbt, dem ist mindestens eine Hinterbliebenenrente in der Höhe sicher, wie er sie nach dem Tod des vorletzten Ehepartners erhalten hat.

Abfindung wird angerechnet

Bei einem Wiederaufleben der alten Hinterbliebenenrente kommt allerdings auch die von der Rentenversicherung gezahlte Rentenabfindung nochmals ins Spiel. Diese wird dann in angemessenen Teilbeträgen (§ 90 Abs. 2 SGB VI) von der Hinterbliebenenrente einbehalten, führt also zu einer zeitweisen Rentenminderung.

Die alte Hinterbliebenenrente lebt nicht automatisch und von Amts wegen auf. Es muss hierzu bei der Deutschen Rentenversicherung ein Antrag gestellt werden.

(MS)

Weitere News zum Thema
  • [] Die Aktivrente soll einen Anreiz setzen, über die Regelaltersgrenze hinaus weiterzuarbeiten. Im folgenden Überblick haben wir den aktuellen Stand der Dinge zusammengefasst, erklären die geplanten Regeln und wer profitieren kann (und wer nicht). mehr

  • [] Die Grundrente soll langjährig Versicherten mit niedrigen Einkommen einen Zuschlag zur Altersrente bieten. Eine aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts erklärt, warum das Einkommen des Ehepartners bei der Berechnung berücksichtigt wird und weshalb mehr

  • [] Eine Witwe erhielt seit 1996 eine Witwenrente. Später bekam sie zusätzlich eine eigene Altersrente. Sie hatte jedoch nicht gemeldet, dass sie nun zwei Renten bezieht. Erst viele Jahre später bemerkte die Rentenversicherung dies und forderte über 59.000 mehr

  • [] Die Deutsche Rentenversicherung stellt die Möglichkeit der Barauszahlung der gesetzlichen Rente ab Dezember 2025 ein. Künftig erfolgen Rentenzahlungen ausschließlich per Überweisung auf ein Bankkonto. Die Umstellung betrifft insbesondere ältere Menschen mehr

  • [] Frauen verdienen im Durchschnitt weniger als Männer – auch bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit. Weniger Einkommen bedeutet: weniger Vermögen, geringere Rentenansprüche und ein höheres Risiko von Altersarmut. Deshalb ist es für Frauen besonders wichtig mehr

Weitere News zum Thema