Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
Wenn man schon unterjährig von Lohnsteuerermäßigungen profitieren will, muss ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt werden. Der vereinfachte Antrag kann verwendet werden, wenn die Zahl der Kinderfreibeträge und ggf. die Steuerklasse I in II geändert oder ein geringerer Freibetrag als für das Vorjahr eingetragen werden soll. In allen anderen Fällen müssen Sie den umfangreichen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung nutzen.