Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag dient der Absicherung des Existenzminimums. So wird ein zu versteuerndes Einkommen bis zum Grundfreibetrag keiner Einkommensteuer unterworfen. Überschreitet das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag, ist Einkommensteuer zu zahlen.
Jahr | Grundfreibetrag für Ledige | Grundfreibetrag für Verheiratete (bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer) |
|---|---|---|
2011 | 8.004,- Euro | 16.008,- Euro |
2010 | 8.004,- Euro | 16.008,- Euro |
2009 | 7.834,- Euro | 15.668,- Euro |
2008 | 7.664,- Euro | 15.328,- Euro |
2007 | 7.664,- Euro | 15.328,- Euro |
Verwandte Lexikon-Begriffe
Gesetze und Urteile (Quellen)
Tipp der Redaktion
Nichtveranlagungsbescheinigung 2011
Jede Person, die voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen muss (z.B. wegen geringer Einkünfte), kann beim Finanzamt eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Profitieren können davon z.B. Rentner, Studenten, Kinder mit Kapitalerträgen und teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer.