Existenzminimum

Als steuerliches Existenzminimum gilt der Grundfreibetrag (siehe Lexikon: Grundfreibetrag). Liegen die Einkünfte des Steuerpflichtigen nicht über diesem Betrag, fällt keine Einkommensteuer an. Das Existenzminimum eines Kindes wird durch das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag sicher gestellt.

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. § 32a EStG