Existenzminimum
Als steuerliches Existenzminimum gilt der Grundfreibetrag (siehe Lexikon: Grundfreibetrag). Liegen die Einkünfte des Steuerpflichtigen nicht über diesem Betrag, fällt keine Einkommensteuer an. Das Existenzminimum eines Kindes wird durch das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag sicher gestellt.