Abstandszahlung

Abstandszahlungen sind Geldleistungen die an oder von Mieter oder Pächter entrichtet werden, um ein Miet- oder Pachtverhältnis vorzeitig zu beenden. Die steuerliche Behandlung der Abstandszahlung richtet sich nach den Gegebenheiten des jeweiligen Falls. Zahlt zum Beispiel der Käufer eines Grundstückes dem Mieter eine Abstandszahlung, damit er das Objekt vorzeitig räumt, sind folgende Fälle zu unterscheiden:

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. Finanzgericht Köln 27.5.2003 – 8 K 155/00