Zumutbare Belastung Rechner

Von der Summe Ihrer außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art (z.B. Krankheitskosten, Beerdigungskosten, Unterhaltskosten, Pflegekosten) zieht das Finanzamt automatisch die so genannte zumutbare Belastung ab.

In Höhe dieses Betrages mutet Ihnen der Gesetzgeber zu, dass Sie Ihre außergewöhnlichen Belastungen alleine tragen, ohne steuerliche Entlastung durch den Staat. Unser Rechner hilft Ihnen, den Betrag der zumutbaren Belastung zu berechnen.

Alle Angaben und Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Die Haftung ist ausgeschlossen.