Zumutbare Belastung
Von der Summe Ihrer außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art (z.B. Krankheitskosten, Scheidungskosten, Beerdigungskosten) zieht das Finanzamt automatisch die so genannte zumutbare Belastung ab. In Höhe dieses Betrages mutet Ihnen der Gesetzgeber zu, dass Sie Ihre außergewöhnlichen Belastungen alleine tragen, ohne steuerliche Entlastung durch den Staat.
Damit Sie feststellen können, ob es sich überhaupt lohnt, Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art geltend zu machen und eventuell noch fehlende Belege zu beschaffen, sollten Sie wissen, wie hoch Ihre persönlich zumutbare Belastung ist. Die können Sie mithilfe Ihres Gesamtbetrags der Einkünfte ausrechnen:
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Bitte beachten Sie: Wählen Ehepartner die getrennte Veranlagung, werden sie zwar nach dem Grundtarif besteuert. Dennoch gilt für die Ermittlung der zumutbaren Belastung der Prozentsatz, der für den Splittingtarif anzuwenden ist. Wählen Sie in solchen Fällen deshalb bitte die Option Splittingtarif
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