[] … Hat ein Sohn seinen Eltern 17 Jahre lang ein Haus vermietet und ziehen die Eltern in ein Pflegeheim, dann bedeutet das nicht unbedingt, dass damit die – steuerlich relevante – Vermietungsabsicht aufgegeben wurde. Das entschied der BFH und präzisierte, dass die Vermietungsabsicht in diesem Fall selbst dann nicht als aufgegeben zu betrachten ist, wenn der Sohn die Immobilie bereits zum Verkauf angeboten hat. Die Richter sehen für eine Übergangszeit, in der die Bemühungen um eine neue Vermietung des …