[] … Wer in Baden-Württemberg seine Steuererklärung elektronisch abgibt, bekommt schon jetzt zwei Monate mehr Zeit dafür. Eigentlich ist die Fristverlängerung erst ab 2019 gesetzlich vorgeschrieben. Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2016 ist dann also nicht der 31.5.2017, sondern erst der 31.7.2017. Das macht Baden-Württemberg natürlich nicht ohne Grund: Das Land will mehr Steuerzahler dazu bringen, ihre Steuererklärung auf elektronischen Weg, also per Elster abzugeben, denn das …