[] … Die Einnahmen einer Tagesmutter setzten sich zusammen aus Zahlungen der Jugendämter und Essensgeld, das die Eltern der betreuten Kinder bezahlten. Versteuern muss sie alles, sagt das FG Münster. Die Tagesmutter war davon ausgegangen, dass nur das Essensgeld zu versteuern sein. Bei den Zahlungen der Jugendämter handelte es sich ihrer Auffassung nach um Bezüge aus öffentlichen Mitteln zur Förderung der Erziehung, die gem. § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei sind. Hinweis: Bei den von den Jugendämtern gezahlten …